Sterbehilfe

Deutsche fürchten Leid zum Lebensende

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Berlin -

Die Mehrheit der Deutschen hat Angst vor Schmerzen vor dem Tod: 72 Prozent der Frauen und 66 Prozent der Männer befürchten, in der letzten Lebensphase leiden zu müssen. Erstaunlich dabei: Vor allem die junge und die mittlere Generation machen sich Sorgen über die Zeit vor dem Tod (73 Prozent). Bei Menschen über 55 Jahren sind diese deutlich geringer ausgeprägt (61 Prozent). Das hat eine repräsentative Erhebung der Schwenninger Krankenkasse unter 1000 Bundesbürgern ergeben.

Obwohl sich die Deutschen insgesamt informierter über die letzte Lebensphase als in Studien vergangener Jahre zeigen, beklagen sie weiterhin Wissensdefizite. So fühlen sich 54 Prozent nur unzureichend über Betreuungs- und Versorgungsangebote vor dem Tod aufgeklärt. 82 Prozent der Befragten wünschen sich mehr Beachtung für dieses Thema in der Gesellschaft.

„Von der im Bundestag anstehenden Diskussion zur Sterbehilfe sollte auch ein Signal an die Bevölkerung ausgehen, sich intensiver mit der letzten Lebensphase zu beschäftigen“, sagte Siegfried Gänsler, Vorstandsvorsitzender der Schwenninger Krankenkasse.

Das gilt laut Gänsler auch für die Krankenkassen. „Obwohl seit vielen Jahren die Palliativ- und Hospizversorgung zu den Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört, wissen zu wenige Menschen über die Angebote Bescheid.“ Die Kassen müssten darum intensiver über die Möglichkeiten informieren, wie trotz unheilbarer Krankheit die Zeit vor dem Tod so lebenswert wie möglich gestaltet werden könne.

Noch ist die letzte Lebensphase für immerhin fast 30 Prozent der Deutschen ein absolutes Tabu, mit dem sie sich nach eigenen Angaben nicht beschäftigen. Das gilt für Männer stärker als für Frauen. Auch insgesamt zeigen sich die Männer schlechter informiert. So wissen beispielsweise 25 Prozent der Männer nicht, was unter dem Begriff Hospiz zu verstehen ist. Bei Frauen liegt dieser Anteil nur bei 17 Prozent.

„Die Diskussion um aktive Sterbehilfe muss daher breiter aufgesetzt werden. Bevor jemand wirklich entscheiden kann, ob die gezielte Herbeiführung eines Todes durch Dritte wie beispielsweise einen Arzt erlaubt sein sollte, muss er wissen, welche Möglichkeiten die Palliativmedizin heute bietet und welche Betreuungsangebote ambulante und stationäre Hospizeinrichtungen machen“, sagte Gänsler.

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