E-Zigaretten

Steffens muss nicht widerrufen

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Vertreiber sogenannter E-Zigaretten haben vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Ihr Versuch, der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritische Aussagen über die E-Zigaretten zu verbieten und sie zu einem Widerruf zu zwingen, schlug fehl. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht habe den Antrag abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher. Die Gründe blieben zunächst offen.

Steffens hatte vor dem Verkauf der elektrischen Zigaretten gewarnt und auf gesundheitliche Risiken hingewiesen. Der Zigarettenersatz verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Anders als bei herkömmlichen Zigaretten werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf.

 

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