Bürgermeisterin: Apotheke verhindern, Innenstadt stärken Franziska Gerhardt, 23.09.2014 10:33 Uhr
Innenstadt oder Randlage? In Grevenbroich streitet sich die Stadtverwaltung mit einem Rechtsanwalt, der die Geschäftsräume einer Immobilie außerhalb des Stadtrings gerne an einen Pharmazeuten vermieten würde. Das Problem: Die Stadt hat Fördergelder in Höhe von mehreren Millionen Euro beantragt, um die Innenstadt attraktiver zu machen. Sollte das nicht klappen, wäre das ein herber Rückschlag für die weitere Entwicklung der Stadt, findet Bürgermeisterin Ursula Kwasny (CDU). Daher müsse die Entscheidung zur Apotheke im Gesamtkontext gesehen werden.
„Die Stadt betreibt wie landesweit nahezu alle Kommunen eine aktive Einzelhandelspolitik im Einklang mit bundes- und landesrechtlichen Vorgaben“, argumentiert Kwasny. Eines der wesentlichen Ziele sei die Sicherung der zentralörtlichen Funktionen im Dienstleistungs- und Handelssektor und die ortsnahe Versorgung der Menschen mit den Gütern des täglichen Bedarfs.
„Gefahren für Innenstädte und Lagen in den Ortsteilen gehen in der Regel von attraktiven Standorten in Randlage – auf der grünen Wiese – aus, die wegen ihrer lagebedingten Größen- und Kostenvorteile erheblichen Wettbewerbsdruck auf die angestammten Einkaufslagen ausüben“, so Kwasny. Das gelte es zu begrenzen, um einer Verödung der Innenstädte vorzubeugen.
„Die Geschäftsinhaber in unserer Innenstadt sind nicht nur dem Konkurrenzdruck der Randlagen, sondern auch dem der umliegenden Großstädte wie Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach und Aachen ausgesetzt“, sagt sie. Auch der Online-Handel spiele dabei eine zunehmende Rolle.
Zu den städtebaulich nicht integrierten Randlagen, deren weitere Ausbau negative Wirkung auf die Stadt hätte, gehöre in Grevenbroich unter anderem die Lage „Am Hammerwerk“, so Kwasny. Die Stadt werde dort durch planungsrechtliche Vorgaben auf eine verträgliche Weiterentwicklung der dortigen Handelsaktivitäten hinwirken.
Dabei soll die Ansiedlung von Branchen und Geschäften ausgeschlossen werden, die die zentralen Lagen und die Nahversorgung in der Fläche beeinträchtigen könnten. „Es geht nicht darum, gezielt die Ansiedlung eines bestimmten Betriebes zu verhindern, sondern darum, eine weitere Stärkung des Standortes auszuschließen“, sagt Kwasny.
Dass es sich dabei derzeit um die Ansiedlung einer Apotheke handele, sei eher zufällig. Alle Vertreiber von Sortimenten mit Zentren- oder Nahversorgungsrelevanz seien in gleicher Weise betroffen.
Grevenbroich habe aktuell Fördergelder für ein Maßnahmenbündel mit Investitionen von mehreren Millionen Euro beantragt, um die Kernbereiche der Innenstadt attraktiver zu machen. „Eine Versagung dieser Gelder oder eine spätere Rückforderung wären herbe Rückschläge für die weitere Entwicklung der Stadt“, sagt Kwasny.
Zwar habe eine aktive Einzelhandelspolitik zunächst nichts mit Fördermitteln zu tun, räumt Kwasny ein. „Allerdings fordern die Mittelgeber von den Kommunen regelmäßig und ausdrücklich die Beachtung ihrer Vorgaben zur Einzelhandelssteuerung.“ Setze sich eine Kommune darüber hinweg oder lasse Ansiedlungen zu, die den rechtlichen Vorgaben von Bund und Ländern widersprechen, könnten Fördergelder, die in innestädtische Modernisierungs- oder Infrastrukturprojekte geflossen sind, auch zurückgefordert werden.
In Grevenbroich gibt es 18 Apotheken, die flächendeckend rund 64.000 Einwohner versorgen.