Eine wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Ärztin hat in Düsseldorf eine Stammzelltherapie für geistig behinderte Kinder verteidigt. Sie habe damit „unglaubliche Erfolge“ erzielt, sagte die 59-Jährige vor dem Düsseldorfer Landgericht. Ein Kind war gestorben, nachdem es zu Komplikationen gekommen war, als ihm körpereigene Stammzellen ins Hirn gespritzt wurden. Es sei bei den Behandlungen klar gewesen, dass es sich nur um einen Heilversuch gehandelt habe, also eine experimentelle, noch nicht anerkannte Methode. Die Eltern seien darüber umfassend aufgeklärt worden, auch über das Todesrisiko des Eingriffs von 0,5 Prozent.
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