„Neueinführung kam trotz Kündigung“

Stada-Partnervertrag: Ware nicht geliefert, Konditionen gekürzt

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Berlin -

Durch Partnerschaftsverträge profitieren Inhaber:innen bei Stada von attraktiven Konditionen. Eine Inhaberin hat nun jedoch keine gute Erfahrung gemacht: „Man bekommt Neueinführungen zugeschickt, selbst wenn man keinen neuen Partnerschaftsvertrag unterzeichnet hat für dieses Jahr.“

Beziehen Apotheken direkt über die Stada, so kann ein sogenannter „Partnervertrag“ abgeschlossen werden. Gegenstand dieses Vertrages ist „die Regelung der Einkaufskonditionen sowie Gewährung von Rabatten und Boni, die auf die Stada zugelassen beziehungsweise für diese gemeldet sind, beziehungsweise von dieser vertrieben werden“. Von dem festgelegten Rabatt unberührt sind quartalsweise Aktionskonditionen für Bevorratungen und Neueinführungen. Einen zusätzlichen Rabatt gewährt Stada, wenn Partner:innen für das jeweilige Geschäftsjahr eine bestimmte Anzahl von Artikeln marktgerecht in seiner Sicht- und Freiwahl platziert.

„Durch diese Verträge bekommt man erhöhte Konditionen“, berichtet eine Inhaberin. „Und man bekommt Neueinführungen zugeschickt. In diesem Fall ging es um Eunova Vivachrono.“ Das Problem: „Dies geschieht jedoch auch, wenn man keinen neuen Partnerschaftsvertrag für das aktuelle Geschäftsjahr unterzeichnet hat“, so die Apothekerin. Will heißen: „Ich bekam eine Neueinführung in unterschiedlichen Packungsgrößen zu unterschiedlichen Lieferterminen in meine Apotheke geschickt.“

Die Inhaberin hatte jedoch den Partnervertrag nur für das vergangene Jahr abgeschlossen und nicht verlängert. „Stada hätte leider für das vergangene Jahr dieses eine Produkt nicht liefern können, so dass ich es jetzt aufs Auge gedrückt bekomme“, ärgert sie sich. „Auf meinen Unmut hat mir der Außendienst am Telefon erklärt, wenn ich es zurückgeben möchte, ginge das. Dann werde mir jedoch auch die Rückerstattung auf Basis des Partnerschaftsvertrages geändert und die Konditionen für 2023 gekürzt“, berichtet sie. Trotz eines Hinweises, dass mittlerweile ein neues Geschäftsjahr angebrochen sei, habe der Außendienst erklärt: „Das ist völlig irrelevant“, so die Inhaberin.

Dabei gehe es ihr nicht um die knapp 100 Euro, die im Zuge der Rückerstattung verloren gingen: „Es geht mir um das Prinzip. Man schafft es so kaum, sich um alles zu kümmern. Die Firma konnte nicht rechtzeitig liefern, und ich muss es ausbaden“, so die Inhaberin. „Ich werde andere Firmen präferieren, denn dieses Vorgehen gefällt mir nicht.“

Eine Stada-Sprecherin erklärt: „In unseren Jahresverträgen bieten wir Apotheken einen Neueinführungsservice an. Dies war auch für den genannten Vertrag für 2023 der Fall. Eine Neueinführung, die für Dezember angekündigt war, konnte leider erst Anfang 2024 nachgeliefert werden.“ Eine Rückvergütung sei anschließend für alle teilnehmenden Kunden ausgelöst worden, die 2023 den Jahresvertrag abgeschlossen hatten. „Wir haben alle Kunden entsprechend informiert“, so die Sprecherin. „Dieser partnerschaftliche Ansatz galt in diesem Fall auch noch für den geschilderten Fall“, erklärt sie. Vertragspartner:innen hätten zudem die Möglichkeit, sich jederzeit an das Unternehmen zu wenden, „damit wir für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung finden“.

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