Die Staatsanwaltschaft Aurich klagt zwei Fachärzte wegen vorsätzlicher Körperverletzung an. Die beiden Mediziner sollen wiederholt Patienten behandelt haben, obwohl es medizinisch nicht veranlasst war. Die Staatsanwaltschaft spricht von 30 beziehungsweise 11 Fällen.
Die Ärzte nahmen laut Staatsanwaltschaft an der vertragsärztlichen Dialyse-Versorgung bei chronisch nierenkranken Patienten teil. Die beiden Mediziner sollen zwischen 2009 und 2012 auch bei Patienten eine chronische Dialysebehandlung eingeleitet und fortgeführt haben, bei denen das gar nötig war. Die Ärzte hätten damit den Dialysebetrieb profitabel halten wollen, so der Vorwurf.
Die Patienten hatten davon nichts – im Gegenteil. Die meisten hätten keine hinreichend belegten Symptome oder Anzeichen für ein Nierenversagen gezeigt, so die Staatsanwälte. Erst durch die Behandlungen kam es zu zahlreichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Blutdruckabfall, Übelkeit, Erbrechen und Krämpfe. Die Folgen ihres Tuns nahmen die Ärzte zumindest billigend in Kauf, so der Vorwurf. Die Mediziner bestreiten das.
Vorsätzliche Körperverletzung kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren bestraft werden. Soweit ursprünglich auch wegen Betruges ermittelt wurde, ist die Strafverfolgung auf die Körperverletzungsdelikte beschränkt worden. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet jetzt das Landgericht Aurich.
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