Ein Bonner Apotheker muss wegen seines Rachefeldzugs ins Gefängnis: Der Mann hatte Phosphorsäure in einer Kneipe verspritzt. Das Bonner Landgericht verurteilte den Pharmazeuten gestern in zweiter Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu 14 Monaten Haft.
Im August 2010 hatte der Apotheker mit zwei Plastikspritzen verdünnte Phosphorsäure durch das offene Fenster einer Gaststätte gespritzt. Dabei wurden zwei Gäste getroffen, die durch die ätzende Säure Verbrennungen erlitten. Das Gericht beurteilte diese Tat als „kalte Rache“ dafür, dass die Wirtin dem Apotheker zuvor ein Glas Bier verweigert hatte.
Der Angeklagte hatte zunächst erklärt, es habe sich bei der gespritzten Flüssigkeit um Urin aus der Toilettenschüssel gehandelt. Dies wurde jedoch durch ein rechtsmedizinisches Gutachten widerlegt. Schließlich gestand der Apotheker die Tat.
Der Pharmazeut hat schon ein längeres Vorstrafenregister: Bereits vor zehn Jahren war der Apotheker inhaftiert gewesen und hatte vom Gefängnis aus ein Salzsäureattentat auf seine Ex-Freundin geplant. Ein Mithäftling, den er damals eingeweiht hatte, setzte die Anstaltsleitung von dem Plan in Kenntnis.
Neben der Haftstrafe hat die Tat auch berufsrechtliche Konsequenzen: Der Bonner Apotheker muss nun mit dem Entzug seiner Approbation rechnen. Erst zu Beginn dieses Jahres hatte sich der Pharmazeut gerichtlich die Betriebserlaubnis für seine Apotheke erstritten.
Bei der Apothekerkammer Nordrhein traf das Urteil schon damals auf Unverständnis: Der Apotheker sei schon lange hier bekannt und habe sich inzwischen mehrfach schwere Verfehlungen zu Schulden kommen lassen, heißt es in Düsseldorf. Es sei wahrscheinlich nur noch eine Frage der Zeit, bis dem Pharmazeuten jetzt die Approbation entzogen oder ausgesetzt würde. Das wichtigste sei aber, dass der Apotheker nun erst einmal keine Gefahr mehr darstelle.
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