Abhängigkeit

Spielerkarte gegen die Sucht APOTHEKE ADHOC, 24.09.2012 13:18 Uhr

Berlin - 

Um gegen Glücksspielsucht vorzugehen, hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, vorgeschlagen, eine personengebundene Spielerkarte einzuführen. Mit dieser müsse der Automat für das Spiel erst freigeschaltet werden, so Dyckmans. Erhalten könnten sie Personen ab 18 Jahren.

Rund 264.000 Menschen zwischen 16 und 65 Jahren seien in Deutschland glücksspielsüchtig, sagt Dyckmans. Etwa 275.000 zeigten ein problematisches Glücksspielverhalten. 50 Prozent der pathologischen Glücksspieler spielten nach eigenen Angaben zu Beginn ihrer Sucht an gewerblichen Spielautomaten.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer gesetzlichen Neuregelung der Spielverordnung und der Gewerbeordnung. Da noch technische und datenschutzrechtliche Fragen zu klären seien, werde wohl vorerst eine personenungebundene Karte eingeführt, so Dyckmans. Sie hat sich neben der Spielerkarte auch für weniger Spielautomaten in Gaststätten eingesetzt. Die Anzahl der zulässigen Geräte soll nach ihrem Vorschlag von derzeit drei auf einen reduziert werden. Wann die Neuregelungen in Kraft treten werden, ist noch unklar.