Parteizeitung

SPD ließ für Tabakkonzerne werben dpa, 24.08.2009 18:38 Uhr

Hamburg/Berlin - 

Die SPD-Parteizeitung „Vorwärts“ hat trotz des gesetzlichen Werbeverbots für Zigaretten Reklame von Tabakkonzernen abgedruckt. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass Inserate der Tabakkonzerne Reemtsma und British American Tobacco (BAT) gesetzeswidrig waren. Damit verwarf es Urteile des Landgerichts Hamburg von 2007.

Ein Justizsprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz“. Mit der Entscheidung gab das Gericht dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht. Falls „Vorwärts“ die Werbung erneut druckt, drohen bis zu 250.000 Euro Strafe.

Der Tabakkonzern Reemtsma wartet nach Angaben einer Sprecherin noch auf die Urteilsbegründung. „Wir gehen aber davon aus, dass wir weiterhin wie jedes Industrieunternehmen über unsere Unternehmung informieren dürfen“, so die Sprecherin. Bei den betreffenden Anzeigen in Parteimagazinen handele es sich nicht um Marken- oder Produktwerbung, sondern um Unternehmenskommunikation. Zudem verzichte Reemtsma seit 2009 auf die Nennung von Marken in Unternehmensanzeigen.