Die spanischen Opfer des Contergan-Arzneimittel-Skandals setzen ihren Kampf um Entschädigungen in Straßburg fort. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde man am Freitag gegen ein negatives Urteil des Madrider Verfassungsgerichts klagen, teilte die Opfer-Vereinigung Avite mit.
Ein Madrider Bezirksgericht hatte den Betroffenen 2013 noch Recht gegeben: Die rund 180 Kläger bekamen damals für jeden Prozentpunkt der Behinderung eine Entschädigung von jeweils 20.000 Euro zugesprochen. Das zur Zahlung verurteilte deutsche Pharmaunternehmen Grünenthal wurde damals des „nachlässigen Verhaltens“ bezichtigt.
In der Folgezeit urteilten aber höhere Instanzen alle im Sinne von Grünenthal, zuletzt im Juli das Verfassungsgericht. Es hieß, die Verjährungsfrist sei zum Zeitpunkt der Anklageerhebung im Jahr 2012 bereits abgelaufen gewesen. Das heute in Aachen ansässige Unternehmen behauptet zudem, einige spanische Betroffene hätten schon seit 1973 Leistungen von der Conterganstiftung bekommen.
Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan hatte Ende der 1950er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale ausgelöst. Rund 10.000 Kinder kamen weltweit mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt, davon 5000 in Deutschland. Nach Avite-Angaben gab es in Spanien rund 3000 Betroffene.
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