An der Costa Blance in Spanien wurde eine Apothekerin verhaftet, die vermeintlich mehrere hundert Krankenversicherungskarten duplizierte und so Arzneimittel abrechnete, ohne diese abgegeben zu haben.
Die 39-Jährige wurde von der Guardia Civil verhaftet, ihr wird Betrug der Sozialversicherung vorgeworfen. Sie habe die SIP-Karten von Altenheimbewohnern aus der Provinz Alicante dupliziert, berichten spanische Medien. Die SIP-Karte ist die individuelle Krankenversicherungskarte (Tarjeta Sanitaria Individual – kurz TSI) in Spanien. Gegen sechs weitere Personen werde in diesem Zusammenhang ermittelt, heißt es.
Im Oktober 2022 stellte die Apothekenaufsicht fest, dass in der Apotheke ungewöhnlich viele Arzneimittel verkauft worden seien. Aufgrund „verwaltungstechnischer Unregelmäßigkeiten“ wurde die Polizei eingeschaltet.
Tatsächlich habe die Aufsichtsbehörde bei einer zweiten Kontrolle im Beisein der Polizei dann 500 duplizierte Gesundheitskarten mit Daten von Patienten des öffentlichen Gesundheitswesens sowie fast 3000 Medikamentenpackungen mit einem Gesamtwert von rund 39.000 Euro sichergestellt. Die Lagerung sei dabei nicht ordnungsgemäß gewesen: Die Arzneimittel seien zwischen chemischen Putzmitteln und abgelaufenen Arzneimitteln aufbewahrt worden.
Die Beamten seien auch auf die Datenbank mit den persönlichen und medizinischen Informationen von Bewohnern verschiedener Seniorenheime in der Provinz Alicante gestoßen, mit der die Apothekerin deren Krankenversicherungskarten duplizierte. Die Karten seien dann anschließend benutzt worden, um in der Apotheke die Ausgabe von Arzneimitteln zu simulieren. Das Produkt sei allerdings nicht ausgegeben, sondern ohne Securpharm beiseitegeschafft worden.
Trotzdem habe sie die Abgabe dann bei der Sozialversicherung abgerechnet. Die Apothekerin habe auch andere Arzneimittel abgerechnet, die die Senior:innen nicht verschrieben bekommen hatten.
Mitwissende seien außerdem Verantwortliche der Senioren-Residenzen sowie eine Freundin gewesen. Verantworten müssten sich die Beschuldigten wegen Sozialversicherungsbetrugs, Dokumentenfälschung, der Herausgabe vertraulicher Daten und eventuell eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.
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