Organspenden

Spahns Vorstoß spaltet Union

, Uhr
Berlin -

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stößt mit seiner Initiative zur Organspende auf Widerspruch in der Union. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, reagierte im Gespräch mit „Stuttgarter Nachrichten“ und „Stuttgarter Zeitung“ verärgert.

„So geht es nicht. Wir machen unseren eigenen Gesetzentwurf mit einer Debatte kaputt, die viel zu früh kommt.“ Die CDU-Politikerin warnte, so könnten noch mehr Ängste geweckt und das Vertrauen in die Organspende gemindert werden. Nach Spahns Vorstoß soll automatisch jeder als Spender gelten, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht – oder nach dem Tod die Angehörigen.

Bisher gilt das umgekehrte Prinzip, wonach Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger kritisierte Spahn ebenfalls. „Man sollte nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen“, sagte er den Zeitungen. Die Widerspruchsregelung treffe auf „enorme Ängste und Vorbehalte in der Bevölkerung, löst aber kein Problem“.

Dagegen lobte Fraktionsvize Georg Nüßlein Spahns Vorstoß. Er sehe „diesmal die Chance, dafür eine Mehrheit im Parlament zu finden“. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, nannte die Widerspruchslösung eine „sehr gute Idee“. Allerdings sei die Initiative rechtlich nur sehr schwierig umzusetzen, sagte Montgomery der „Passauer Neuen Presse“. Die Diskussion müsse aber auch und vor allem in der Gesellschaft geführt werden.

Was will der Minister? Spahn macht sich für eine „doppelte Widerspruchslösung“ stark. Das heißt, erstmal ist jeder automatisch ein Spender. Dann soll man dazu aber zu Lebzeiten ausdrücklich Nein sagen können, ansonsten sind – als doppelte Schranke – auch noch die Angehörigen zu fragen. Bisher ist es grundsätzlich genau andersherum: Organe entnommen werden dürfen nur, wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt – über den Spenderausweis oder zum Beispiel eine Patientenverfügung. Hat der Patient keine Entscheidung getroffen, müssen erst nächste Angehörige wie Ehepartner, volljährige Kinder oder Geschwister gefragt werden.

Wo ist das Problem? Dass die Organspendezahlen hierzulande relativ gering sind, sehen viele mit Sorge. Dabei gibt es durchaus ein wachsendes öffentliches Bewusstsein der Bundesbürger dafür. Einen Organspendeausweis haben laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung inzwischen 36 Prozent, nachdem es 2012 noch 22 Prozent waren. Im selben Zeitraum sank aber die Zahl der Organspender von 1046 auf 797 im vergangenen Jahr – ein Tiefpunkt, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Das entspricht 9,7 Spender pro eine Million Einwohner und liegt klar unter dem Niveau anderer Länder. Dabei warten mehr als 10.000 Menschen hierzulande auf Organe wie Niere, Leber oder Lungen.

Wie ist die Situation in anderen Staaten? Befürworter der Widerspruchslösung verweisen etwa auf Spanien, das auf mehr als 43 Spender pro eine Million Einwohner kommt. Hierbei werden aber auch Spenden nach einem Herztod einbezogen und nicht nur wie in Deutschland nach festgestelltem Hirntod, wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärt. In Frankreich gilt aus „nationaler Solidarität“ das Prinzip des angenommenen Einverständnisses. Wer keine Entnahme will, kann sich ab dem Alter von 13 Jahren in ein Widerspruchsregister eintragen oder ein Schreiben bei Angehörigen hinterlegen. Auch in Österreich ist jeder als Spender vorgesehen, der nicht widerspricht. Laut Deutscher Stiftung Patientenschutz gab es 2016 gut 24 Spender pro eine Million Einwohner in der Alpenrepublik.

Was sind Gründe für niedrige Zahlen in Deutschland? Die Entwicklung in Deutschland führen Experten teils noch immer auf Verunsicherung wegen der Organspende-Skandale von 2012 zurück, die sich um Manipulationen bei Wartezeiten für Transplantationen drehten. Manche machen sich auch Sorgen, dass zu früh der Tod festgestellt werden könnte. Dafür müssen zwei Experten unabhängig voneinander den vollständigen und unumkehrbaren Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bestätigen. Als gravierende Hindernisse ausgemacht haben Fachleute und Politik zudem, dass in Krankenhäusern zu häufig Zeit und Kapazitäten fehlen, um Organspender ausfindig zu machen. Spahn hat dafür gerade auch ein Gesetz auf den Weg gebracht, das etwa mobile Ärzteteams als Unterstützung für kleinere Kliniken vorsieht.

Wie geht es weiter? Für eine grundsätzliche Neuregelung bei der Entscheidung will der Minister nicht einfach ein Gesetz machen. «Immerhin greift der Staat hier in die Freiheit des Einzelnen ein», sagte er der „Bild“-Zeitung. Es sei aber jetzt an der Zeit, dass sich der Bundestag über die Fraktionsgrenzen hinweg damit befassen sollte wie schon bei anderen Gewissensentscheidungen. Das befürwortet auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die sich in der Sache aber noch nicht öffentlich festgelegt hat. Patientenschützer Eugen Brysch sieht das Problem ohnehin grundsätzlich in einer „staatlich organisierten Verantwortungslosigkeit“. Nach wie vor liege von den Richtlinien der Organentnahme über die Organisation und Verteilung bis zur Aufsicht alles in Händen privater Akteure. „Doch an diesen elementaren Fehlern will Spahn nichts ändern.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte