Skandalarzt

Kein Patientenschaden in Heilbronn

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Im Skandal um einen früheren niederländischen Honorararzt an den SLK-Kliniken in Heilbronn sind laut Experten keine Patienten zu Schaden gekommen. Nach Einschätzung von Fachleuten der Neurologischen Klinik Heidelberg gebe es keinen einzigen konkreten Hinweis auf ärztliche Fehlleistungen des umstrittenen Neurologen, so Klinik-Geschäftsführer Dr. Thomas Jendges.

Bei 443 Behandlungsfällen seien die Patientenakten untersucht worden. Die Experten kämen bei elf Fällen zum Schluss, dass die Behandlung aufgrund der Akten noch nicht ausreichend plausibel zu bewerten seien. An keinem dieser Fälle sei der Mediziner eigenverantwortlich beteiligt gewesen.

Die betroffenen elf Patienten würden von der Klinik angeschrieben. Hier habe der Arzt beispielsweise den Aufnahmebefund erhoben, Medikamente verordnet oder Entlassungsbriefe verfasst.

In den niederländischen Medien ist der Neurologe als „Dr. Frankenstein“ bekannt. Dort werden ihm dutzende Fehldiagnosen wie Alzheimer, Multiple Sklerose und Parkinson sowie Untreue vorgeworfen.

SLK-Aufsichtsratschef und Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach (parteilos), sagte: „Der Verdacht, der viele Menschen mit Sorge erfüllt hat, ist damit weitgehendst ausgeräumt.“ Himmelsbach kritisierte das Verhalten der holländischen Behörden. „Sie hätten schon früher tätig werden können.“ Dann wäre möglicherweise eine Berufsausübung des Neurologen verhindert worden. Der Mediziner selbst reichte inzwischen Klage gegen seine Kündigung ein, so Jendges.

Mittlerweile sind zwei weitere frühere Ärzte in die Kritik geraten: Ein weiterer Neurologe hat ohne gültige Approbation an den SLK-Kliniken gearbeitet. Ein Chirurg soll für Behandlungsfehler in den Niederlanden und in Niedersachsen verantwortlich sein. Auch die Arbeit dieser Mediziner soll extern überprüft werden, so Jendges. Ergebnisse werden Ende Februar erwartet.

Die Klinik kündigte an, ihre Abläufe bei Neueinstellungen zu verändern. So soll gezielt nach Fehlzeiten in den Lebensläufen der Ärzte geschaut werden. Möglicherweise wird den Angaben zufolge auch eine Selbstauskunft verlangt, in der nach der Zulassung und möglichen Strafverfahren gefragt wird.

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