Signal Iduna: Keine Lebensbescheinigung vom Apotheker Lothar Klein, 21.08.2019 13:56 Uhr
Von Zeit zu Zeit müssen Versicherungsgesellschaften zur Auszahlung von Privatrenten überprüfen, dass die Versicherten noch leben. Das erfolgt fast ausnahmslos über Lebensnachweise oder Lebensbescheinigungen. Kürzlich spazierte in die Detmolder Sonnen-Apotheke von Gunnar Müller eine Kundin, die eine solche Bescheinigung von ihm erbat. Eigentlich kein Problem, dachte Müller, aber nach näherer Betrachtung musst er ablehnen. Anders als Ärzte, Sparkassen und Steuerberater dürfen Apotheker das Leben ihrer Kunden nicht bescheinigen.
„Kein Problem“, dachte Müller, als ihm die Kundin das Formular der Signal Iduna Versicherung auf den HV-Tisch legte. Schließlich könne er ja sehen, dass sie nicht nur am Leben war, sondern bei bester Gesundheit. Anschließend warf Müller einen Blick auf das Formular und stutze: als „bescheinigende Instituationen“ sind dort nur „Außendienstpartner der Signal Iduna Gruppe“, „Behörde, Kirchenamt, Botschaft, Geldinstitut, Steuerberater, Arzt, Krankenhaus, Pflege- oder Altenheim“ angegeben.
„Bitte beachten Sie, dass ohne die Angabe des Geburtsdatums der versicherten Person sowie der Angaben der bescheinigenden Institution (Ort, Datum, Stempel) eine pünktliche Rentenzahlung nicht garantiert werden kann. Zwar hat jede Apotheke einen Stempel, aber trotzdem musste Müller die Kundin ohne Lebensbescheinigung fortschicken.
Signal Iduna sieht Apotheker trotzdem nicht als Heilberufler zweiter Wahl: „Mit der Auswahl der im Formular genannten Institutionen wollen wir keineswegs dort nicht genannte Stellen, zum Beispiel Apotheker, zurücksetzen. Aber eine wichtige Voraussetzung für uns ist die verbindliche Identifikation des Rentenbeziehers“, so ein Firmensprecher. Üblich bei Lebensbescheinigungen sei, dass nur Behörden wie Einwohnermeldeämter oder Botschaften die entsprechenden Bescheinigungen erstellen dürften.
„Im Kundeninteresse haben wir den Kreis jedoch bereits deutlich erweitert. Dabei wurden bewusst Institutionen ausgewählt, bei denen im Laufe der Geschäftsbeziehung verbindlich eine Identifikation erfolgt (Vorlage Ausweis oder Versichertenkarte)“, so der Sprecher weiter: „Da sich Kunden in der Apotheke grundsätzlich nicht ausweisen müssen, haben wir Apotheken nicht vorgesehen.“ Signal Iduna wolle allen im Formular genannten Institutionen keinen zusätzlichen Aufwand aufbürden, indem nur für die Ausstellung der Bescheinigung eine Identifikation vorgenommen werden müsse. „Auch wenn die eine oder andere Stelle dazu gern bereit wäre, können wir dies nicht von der ganzen Berufsgruppe erwarten.“
Alle Gesellschaften – private Versicherungen, gesetzliche Rentenversicherungen, Versorgungswerke – , die lebenslange Renten gewährten, müssten von Zeit zu Zeit sicherstellen, dass die Rentenempfänger noch lebten, so die Versicherung: „Auch unsere Gesellschaft muss zur Vermeidung von ungerechtfertigten Zahlungen die Leistungsvoraussetzungen in gewissen Zeitabständen prüfen. Jede unberechtigte Zahlung ginge zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Wir haben daher die aufsichtsrechtliche Verpflichtung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die das verhindern.“