Bamberg

Sexueller Missbrauch: Ex-Chefarzt zu Geldstrafe verurteilt dpa, 08.12.2017 10:10 Uhr

Ein früherer Chefarzt des Klinikums Bamberg muss für den sexuellen Übergriff auf eine Mitarbeiterin eine Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro zahlen. Foto: Elke Hinkelbein
Bamberg - 

Ein früherer Chefarzt des Klinikums Bamberg muss für den sexuellen Übergriff auf eine Mitarbeiterin eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Bamberg verhängte jetzt gegen den 46-Jährigen 120 Tagessätze à 120 Euro, also insgesamt 14.400 Euro. Damit gilt der Mann als vorbestraft. Im Dezember 2016 hatte der Arzt eine ihm unterstellte Mitarbeiterin am Arbeitsplatz zu Oralverkehr gezwungen.

Der Vorsitzende Richter hielt dem Mann unter anderem zugute, dass er den Übergriff schnell wieder beendete. Zudem habe der Mediziner nach einem vorherigen Chatverlauf zwischen ihm und seiner Kollegin durchaus den Eindruck haben können, die Frau wolle auch mehr. Vor dem Vorfall in der Teeküche einer betreuten Ambulanz in Neustadt an der Aisch hatten sich die beiden außerdem mehrere Male getroffen und waren intim geworden.

Darüber hinaus sei der Angeklagte nicht vorbestraft gewesen, sagte der Richter. Außereheliche Affären seien zwar moralisch fragwürdig, aber nicht strafrechtlich relevant. Zudem hätten der Prozess und die öffentliche Berichterstattung massive soziale Einschnitte für den Mann zur Folge gehabt, der unter anderem seinen Job verloren habe.

Der Fall stand im Fokus, weil die Staatsanwaltschaft den Mann nach dem verschärften Sexualstrafrecht, das dem Prinzip „Nein heißt Nein“ folgt, wegen Vergewaltigung angeklagt hatte. In ihrem Plädoyer schwächte die Anklagebehörde die Vorwürfe aber schon auf sexuelle Nötigung ab und forderte wie auch das Opfer als Nebenklägerin eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Der Angeklagte wiederum hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und gesagt, die Frau habe freiwillig mitgemacht. Seine Verteidiger wollten einen Freispruch. Der Richter erläuterte bei der Urteilsverkündung, dass der Vorfall nach dem alten Strafrecht nicht strafbar gewesen wäre.