Urteil

Sexueller Missbrauch: Arzt muss ins Gefängnis dpa, 17.01.2018 17:49 Uhr

Sein Verteidiger bezeichnet ihn als Arzt aus Leidenschaft. Die kommenden Monate muss der Mediziner aus Bayern allerdings hinter Gittern verbringen: Er hat drei seiner Patientinnen missbraucht. Nach Verbüßen der Strafe will er als Arzt weiterarbeiten. Foto: Elke Hinkelbein
Ansbach - 

Wegen sexuellen Missbrauchs von drei psychisch labilen Patientinnen ist ein Arzt in Bayern zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er darf außerdem fünf Jahre lang keine Frauen psychotherapeutisch behandeln. „Er hat das Vertrauen als Arzt grob missbraucht“, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Ansbach bei der Urteilsbegründung. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten in ihren nicht-öffentlichen Plädoyers viereinhalb Jahre Haft und ein fünfjähriges Berufsverbot gefordert.

Der Mediziner mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung hatte seine Zulassung als Arzt wegen der Vorwürfe bereits freiwillig abgegeben. Sein Verteidiger sagte, er wolle sie aber wieder beantragen. Das dazu notwendige Verfahren dauert in der Regel ein bis zwei Jahre. Der Anwalt kündigte nach dem Urteil außerdem an, in einem halben Jahr erleichterte Haftbedingungen für seinen Mandanten beantragen zu wollen. Dies ist frühestens nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe möglich. Der Arzt sitzt seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft.

Die Frauen waren teilweise wegen schwerer psychischer Probleme bei dem Mediziner in Behandlung. Der 63-Jährige hatte beim Prozessauftakt Mitte Dezember eingeräumt, Sex mit ihnen gehabt zu haben – dies sei aber in beiderseitigem Einverständnis geschehen. Wie oft, wisse er aber nicht mehr. Zum Geschlechtsverkehr mit seinen Patientinnen soll es überwiegend in den Abendstunden in der Praxis im mittelfränkischen Feuchtwangen gekommen sein.

Die Anklage ging von 122 Fällen zwischen den Jahren 2012 und 2015 aus. Die Richter legten den Schwerpunkt aber auf bestimmte Fälle. Verurteilt wurde der Mann am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs in 74 Fällen.

Der 63-Jährige sei Arzt aus Leidenschaft, hatte der Verteidiger in seinem Plädoyer betont. „Wir wollen ihm nicht absprechen, dass sein Herz groß war. Er hätte sich aber andere Wege dafür suchen müssen“, sagte der Richter. Körperliche Nähe berge Gefahren der Grenzüberschreitungen – und dazu sei es gekommen.

Die Anwältin der Patientinnen, die als Nebenklägerinnen auftraten, sagte, ihre Mandantinnen litten noch immer sehr unter den Vorfällen. Sie seien aus der Therapie direkt in die nächste Therapie gekommen.

Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem Schlusswort bei den Opfern und bei seiner eigenen Familie. Während der Urteilsbegründung nickte er immer wieder zustimmend mit dem Kopf. Für den Fall, dass er seine Zulassung wieder erhält, möchte er als Notarzt arbeiten.