Senioren

Altenheim haftet nicht für jeden Sturz

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Hamm/Berlin -

Stürzt ein Altenheimbewohner und verletzt sich schwer, haftet die Einrichtung nicht in jedem Fall. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) hervor.

Im konkreten Fall war eine 1918 geborene Bewohnerin trotz Begleitung durch eine Pflegekraft im Jahre 2007 beim Gang zur Toilette gestürzt und hatte einen Oberschenkelhalsbruch erlitten, der operiert werden musste. 2009 starb die Frau.

Die Krankenversicherung der Bewohnerin verlangte vom Träger des Heims die entstandenen Behandlungskosten von rund 7000 Euro zurück, unterlag jedoch vor Gericht.

Das OLG konnte den Angaben zufolge nicht feststellen, dass das Heim seine Pflichten verletzt hatte. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Sturz auch die Folge eines „Spontananbruchs“ des Oberschenkelhalsknochens gewesen sein könnte. Das habe nicht widerlegt werden können. Daher musste der Träger die Behandlungskosten nicht an die Kasse zahlen.

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