Selbsttötung

Sterbehilfe: EKD-Chef würde seine Frau begleiten

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Hannover -

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hält an der grundsätzlichen Ablehnung von Sterbehilfe fest. Anfang der Woche hatte der EKD-Ratsvorsitzende Dr. Nikolaus Schneider jede Form von Sterbehilfe zwar als inakzeptabel bezeichnet. Mit Blick auf seine krebskranke Frau aber erklärte er, sie im Ernstfall zu begleiten, wenn sie Sterbehilfe wünsche. „Das wäre zwar völlig gegen meine Überzeugung“, sagte Schneider der „Zeit“. Am Ende würde er seine Frau aber wohl auch gegen seine eigene Auffassung aus Liebe begleiten.

Wie ein EKD-Sprecher sagte, hatte der Rat der EKD bereits Ende 2012 unter Schneiders Vorsitz festgehalten: „Aus christlicher Perspektive ist die Selbsttötung eines Menschen grundsätzlich abzulehnen, weil das Leben als Gabe verstanden wird, über die wir nicht eigenmächtig verfügen sollen. Allerdings schließt die generelle Ablehnung nicht aus, dass Menschen in einer extremen Not- und Ausnahmesituation zu einer anderen Entscheidung kommen können, die ein Außenstehender nicht ermessen kann und die es zu respektieren gilt. Ein moralisches Urteil darüber steht niemandem zu.“

Innerhalb dieses Rahmens habe Schneider sich bei seinen persönlichen Worten zur Sterbehilfe bewegt, sagte der Sprecher.

Grundsätzlich erklärte der EKD-Chef: „Wenn Schmerzmittel nicht mehr wirken, dann geht Schmerzfreiheit vor Lebenszeit.“ Es dürfe mit dem Töten kein Geld verdient werden, und es dürfe auch kein anonymisiertes Sterbehilfe-Modell geben. Schneider hatte seinen Rücktritt als Ratsvorsitzender im November angekündigt, um sich um seine kranke Frau zu kümmern.

Anfang der Woche hatte Schneider vor einer organisierten Form von Sterbehilfe gewarnt, die dadurch zu einem Normalfall bei aussichtsloser Krankheit werde. Es sei fraglich, ob gesetzliche Regelungen die Grauzone von Ausnahme- und Grenzsituationen ausleuchten könnten. Nach einem gescheiterten Anlauf will der Bundestag im kommenden Jahr über eine Gesetzesreform entscheiden, mit der organisierte kommerzielle Sterbehilfe verboten werden könnte.

Der frühere EKD-Ratsvorsitzende Dr. Wolfgang Huber rechtfertigte die Haltung seines Nachfolgers zur Sterbehilfe. Zwar lehne die evangelische Kirche Sterbehilfe ab, es gehe aber darum, dass man „gewissensbestimmt das tut, was einem das Gewissen sagt“, sagte Huber zum Radiosender NDR Kultur.

Huber erklärte, in diesem Fall sei das Gewissen die Liebe zur Ehefrau. Er könne nicht ausschließen, in einer vergleichbaren Situation genauso zu handeln. Dennoch müsse wegen Schneiders Äußerungen die Haltung der Evangelischen Kirche in Deutschland nicht in Frage gestellt werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) fordert ein Verbot von geschäftsmäßiger, aber auch von jeder anderen organisierten Form von Sterbehilfe. Nach einem gescheiterten Anlauf will der Bundestag bis zum kommenden Jahr über eine Gesetzesreform bei der Sterbehilfe entscheiden.

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