Prozess

Selbstbedienung in Gefängnis-Apotheke

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Knapp vier Jahre nach der Medikamentenaffäre in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit in Berlin wird der Fall nun vor dem Berliner Landgericht neu aufgerollt. Fünf JVA-Mitarbeiter waren wegen Diebstahls von Arzneimitteln aus der hausinternen Apotheke zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden und hatten Berufung eingelegt. Nach dem Urteil vom Mai 2008 wurde ein Schaden von 2300 Euro festgestellt.

Vier der fünf Angeklagten haben im neuen Prozess zunächst die Aussage verweigert, darunter der ehemalige Leiter der Arztgeschäftsstelle. Dessen ebenfalls angeklagter Vorgänger wies die Vorwürfe zurück: Er habe ab und zu frühere Kollegen besucht, aber keine Medikamente bekommen, beteuerte der Pensionär. Im Ausgangsprozess hatten das die Richter anders gesehen und den Angeklagten zu sechs Monaten Haft mit Bewährung verurteilt.

Von Mai 2005 bis September 2006 sollen die Angeklagten Arzneimittel für den eigenen Gebrauch aus der Haftanstalt entwendet haben. Bei den Präparaten handelte es sich früheren Medienberichten zufolge vor allem um Antihypertonika wie Diovan (Valsartan) oder Baymycard (Nisoldioin).

Die Missstände in der Medikamentenverwaltung des Strafvollzugs hatten für Schlagzeilen gesorgt. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hatte den zuständigen Staatssekretär entlassen. Die Ausgabe von Arzneimitteln in den Berliner Haftanstalten wurden neu geregelt.

Eine hundertprozentige Überwachung ist aber auch jetzt nach Angaben des Leiters der JVA Moabit, Wolfgang Fixson, nicht möglich. Der tägliche Bedarf sei nicht mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand zu regeln. Fixson verwies auf die Treuepflicht der Beamten.

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