Sektenarzt soll in deutsches Gefängnis dpa, 07.06.2016 18:58 Uhr
Der ehemalige Arzt der berüchtigten deutschen Sekte Colonia Dignidad im Süden Chiles, Hartmut Hopp, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Krefeld in Deutschland ins Gefängnis. Sie hat beim Landgericht Krefeld beantragt, die gegen Hopp in Chile verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren in Deutschland zu vollstrecken. Oberstaatsanwalt Axel Stahl sagte, er sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das chilenische Urteil deutschen Mindeststandards entspreche.
In Chile war Hopp 2011 wegen Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch in 16 Fällen verurteilt worden. Er hatte sich aber nach Deutschland abgesetzt, bevor die Strafe rechtskräftig wurde. Weil er als Deutscher nicht an Chile ausgeliefert werden darf, hatte der Oberste Gerichtshof Chiles die Vollstreckung der Strafe in Deutschland beantragt.
Hopp hatte die Tatvorwürfe zurückgewiesen. Sie entbehrten jeder Grundlage. Der umstrittene Mediziner lebt seit Jahren in Krefeld. Nach Einschätzung seines Anwalts wird dies auch so bleiben. Notfalls werde man den Rechtsweg bis zur Verfassungsbeschwerde ausschöpfen. „Das chilenische Urteil ist in einer Reihe von Punkten nach deutschen Strafprozess-Grundsätzen sehr bedenklich“, sagte der Rechtsanwalt. Dies werde man nun dem Landgericht darlegen.
Hopp soll die rechte Hand des 2010 gestorbenen Sektenführers Paul Schäfer gewesen sein, der 2006 wegen Kindesmissbrauchs in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war. Die Sekte war Anfang der 1960er Jahre aus Siegburg bei Bonn nach Südamerika ausgewandert.
In der streng von der Außenwelt abgeschotteten landwirtschaftlichen Siedlung „Colonia Dignidad“ etwa 350 Kilometer südlich von Chiles Hauptstadt Santiago wurden während der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet politische Häftlinge gefoltert und ermordet.
Der Kinofilm „Colonia Dignidad“ von Florian Gallenberger hatte das Interesse am Fall Hopp in diesem Jahr wieder aufleben lassen. Der deutsche Oscarpreisträger hat die Vorgänge in der „Colonia Dignidad“ mit den prominenten Hauptdarstellern Emma Watson und Daniel Brühl verfilmt.
Das Europäische Center für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) in Berlin begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Krefeld. „Die deutsche Justiz muss jetzt endlich dafür sorgen, dass Hartmut Hopp seine Strafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch an Kindern verbüßt“, sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck und wies auf die Gefahr einer Flucht Hopps hin.
Die Opfer der Verbrechen in der „Colonia Dignidad“ warteten schon viel zu lange auf Gerechtigkeit aus Deutschland. Auch das Auswärtige Amt sei gefragt. „Die kürzlich freigegebenen Akten des Auswärtigen Amtes müssen jetzt mit Blick auf neue Beweismittel und Ermittlungsansätze ausgewertet werden.“