Ritalin wird von einigen Studenten als leistungssteigerndes Mittel eingesetzt. Eigentlich wird das Medikament bei ADHS verschrieben – der Handel damit ist illegal. Dennoch wirbt ein Unbekannter mit Aushängen in der Universität Zürich für seinen Ritalin-Lieferservice. Die Schweizer Zeitung „20 Minuten“ hat bei dem Dealer bestellt; die Bahnhof-Apotheke Zürich beurteilt die gelieferten Ritalin-Tabletten als echt.
An den Schwarzen Brettern und den Straßenbahnhaltestellen um die Universität Zürich hat der Dealer seine Werbezettel aufgehängt. Unter dem fett gedruckten Schlagwort „Ritalin“ steht eine anonyme E-Mail-Adresse. An diese hat die Zeitung unter dem Decknamen „Florian“ eine Bestellung geschrieben.
Prompt kam die Antwort: Eine persönliche Übergabe sei „aus Sicherheitsgründen“ nicht möglich. Die Bestellung wurde stattdessen per Post an die von „Florian“ angegebene Adresse verschickt. Die Bahnhof-Apotheke hat die Tabletten begutachtet und hält sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für echt. Der Dealer gab gegenüber „Florian“ an, die Tabletten mit einem Rezept bei Schweizer Apotheken zu beziehen.
Für den Dealer ist der Handel mit dem Medikament lukrativ, wie „20 Minuten“ errechnet hat: Er bietet zehn Tabletten für 50 Franken, was etwa 48 Euro entspricht. Aus der Verpackung der Lieferung ist zu schließen, dass der Dealer das Ritalin in einer 200er-Packung erhält. Demnach könnte er mit einer solchen Packung 1000 Franken Umsatz machen. In Schweizer Apotheken kostet die 200er-Packung 70 Franken. Daher kann es sich der Unbekannte leisten, bei Großbestellungen Mengenrabatt zu gewähren: So sind 30 Tabletten für 100 Franken und 50 Tabletten für 150 Franken zu haben.
Die Universität Zürich hat die Werbeaushänge entfernt und den Fall der Polizei gemeldet. Im März seien bereits ähnliche Zettel im Umlauf gewesen, so Unisprecher Beat Müller gegenüber „20 Minuten“. Der Handel mit dem verschreibungspflichtigen Ritalin verstößt gegen das Betäubungsmittelgesetz, dem die Substanz in der Schweiz unterstellt ist. Sollte der Dealer von der Polizei gefasst werden, könnte er mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Auch Personen, die ohne Rezept Ritalin beziehen, machen sich strafbar. Das gilt gemäß Arzneimittelgesetz auch in Deutschland.
Trotzdem hat sich einer Studie der Universität Mainz zufolge jeder fünfte deutsche Student vor Prüfungen schon einmal mit leistungssteigernden Mitteln gedopt. Dazu gehören neben Ritalin auch Koffeintabletten oder andere illegale, aufputschende Substanzen. Die Stoffe sollen vermeintlich bei den Prüfungsvorbereitungen helfen.
Doch ob Ritalin tatsächlich die versprochene konzentrationsfördernde Wirkung erzielt, ist umstritten. Professor Dr. Klaus Lieb hat die Studie der Universität Mainz geleitet; ihm zufolge ist eine Leistungssteigerung nicht klar auszumachen. Mit Kaffee und ausreichendem Schlaf könne die Konzentration genauso gut gesteigert werden, so Lieb.
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