Bundesgesundheitsministerium

Schweinegrippe-Verordnung für Ärzte dpa, 13.11.2009 08:07 Uhr

Hamburg/Berlin - 

Wegen der schnell steigenden Zahl von Schweinegrippe-Kranken und der laufenden Massenimpfung müssen Ärzte in Deutschland ab Samstag nicht mehr jeden Verdachtsfall melden. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht des Westfalen-Blatts. Ärzte würden so von Verwaltungsaufgaben entlastet.

Nach einer neuen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Meldepflicht bei Influenza (Schweinegrippe), die am Freitag im Bundesanzeiger stehe und damit ab Samstag gelte, entfällt bei reinen Verdachtsfällen sowie Grippekranken ohne Labornachweis die Meldepflicht. Den Gesundheitsämtern müssen nur noch Todesfälle gemeldet werden, die in Verbindung mit der Schweinegrippe stehen.

Außerdem müssen Fälle, in denen die Infektion nach Labor-Untersuchungen eindeutig nachgewiesen wurde, an die Gesundheitsämter und schließlich an das Robert-Koch-Institut gegeben werden.

Die bisherige Meldepflicht, die seit Anfang Mai galt, mache im Hinblick auf den Erregernachweis keinen Sinn mehr, sagte Susanne Glasmacher vom Robert-Koch-Institut dem Westfalen-Blatt.

Nach Angaben der Gesundheitsbehörden würden Ärzte bei Grippekranken nur noch in Einzelfällen einen Labortest beantragen. Dies sei zum Beispiel bei Menschen mit schweren Vorerkrankungen notwendig, bei denen sich ein schlimmer Verlauf der Grippe abzeichnen könne. Auch bei einem größeren Ausbruch, wie in Schulklassen, könnten Laboruntersuchungen beantragt werden.

Nach Schätzungen der Gesundheitsbehörden haben sich seit Mai bundesweit etwa 55.000 Menschen mit dem Virus infiziert. Die meisten Patienten sind inzwischen wieder gesund.