Schweden garantiert jetzt den Opfern von Narkolepsie nach einer Impfung gegen Schweinegrippe eine Entschädigung. Doch die Betroffenen sind nicht zufrieden. Maximal eine Million Euro pro Patient sind im Einzelfall nicht genug, meinen sie.
Patienten in Schweden, die nach einer Impfung gegen die Schweinegrippe an der unheilbaren Schlafkrankheit Narkolepsie erkrankt sind, können künftig maximal bis zu 10 Millionen schwedische Kronen (1 Million Euro) Entschädigung einfordern. Das Parlament in Stockholm verabschiedete ein entsprechendes Gesetz. Insgesamt haben in Schweden 475 Patienten eine Entschädigung beantragt. In 311 Fällen wurde sie genehmigt.
Die Narkolepsie ist eine seltene Schlaf-Wach-Störung. Typische Symptome sind Tagesschläfrigkeit und sogenannte Kataplexie, ein plötzlicher Verlust des Muskeltonus bei starken Gefühlen. Es wird vermutet, dass der Impstoff Pandemrix in einigen Fällen die Erkrankung ausgelöst hat.
Pandemrix war im September 2009 in der Europäischen Union zum Schutz gegen den Virusstamm H1N1A/v zugelassen worden. Während der Influenza-Welle 2009/2010 wurden fast 31 Millionen Menschen damit geimpft. Daneben gab es noch Impfstoffe anderer Konzerne.
Auch die schwedische Regierung rief seinerzeit dazu auf, sich gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen, und 60 Prozent der Schweden folgten dieser Aufforderung. Deshalb fühlen sich die Parlamentarier nun verantwortlich. Entsprechend dem Vorschlag der Regierung hat nun jeder Patient ein Recht auf eine Entschädigung. Doch die Summe ist auf eine Million Euro begrenzt.
Die Betroffenen sind damit nicht zufrieden. Sie meinen, dass damit der lebenslange Ausfall von Arbeitszeit nicht kompensiert werde. „Die Betroffenen riskieren, keine volle Entschädigung für den entstandenen Schaden zu bekommen“, hieß es von der Narkolepsievereinigung.
In Deutschland wurden nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts bis März 81 Verdachtsfälle registriert. Ein Teil der Betroffenen hat eine Entschädigung beantragt. Wird dem stattgegeben, erhalten sie ab einem bestimmten Schädigungsgrad eine lebenslange Grundrente, deren Höhe sich bundesweit einheitlich nach Schweregrad und Einkommensverhältnissen richtet.
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