Bundessozialgericht

Schönheits-OP ist Gewalttat dpa, 30.04.2010 11:03 Uhr

Kassel - 

Nach zwei misslungenen Schönheitsoperationen stehen einer Frau Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu. Die 1954 geborene Frau, die nach Fettabsaugungen erhebliche gesundheitliche Probleme bekam, sei Opfer einer Gewalttat geworden, urteilte das Bundessozialgericht.

Die Frau litt nach Angaben des Gerichts an erheblichem Übergewicht, Herzschwäche, Bluthochdruck, Lungenschwäche, Zuckerkrankheit und einer Darmerkrankung. Sie ließ bei einem Gynäkologen eine Fettabsaugung vornehmen, der sie aber zuvor nicht über die Risiken aufklärte. Danach bekam sie gesundheitliche Schwierigkeiten.

Einige Monate später versuchte der Arzt eine Korrektur und saugte weiteres Fett ab. Daraufhin musste die Frau ins Krankenhaus. Wegen der beiden Eingriffe wurde der Arzt bereits wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung zu mehrjähriger Haft verurteilt.

Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz kann nach der Entscheidung des Gerichts beanspruchen, wer als Folge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs geschädigt wird.

„Ein Patient wird dann zum Gewaltopfer, wenn ein als vorsätzliche Körperverletzung strafbarer ärztlicher Eingriff aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten dient“, teilte das Gericht mit. Im konkreten Fall habe der Arzt also ans Geldverdienen und nicht an die Gesundheit der Frau gedacht.