Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat einen besseren Schutz von traumatisierten Frauen, Kindern und Behinderten in Flüchtlingseinrichtungen gefordert. Die Entscheider vor Ort, die die Flüchtlinge unterbringen, müssten darauf achten, dass der besondere Schutz dieser Menschen gewährleistet sei, sagte die SPD-Abgeordnete. Aufgrund sexueller Gewalt traumatisierte Frauen, Schwangere, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder Behinderte bräuchten eine angemessene medizinische und soziale Versorgung.
Die Versorgung dieser besonders Schutzbedürftigen ist in einer entsprechenden EU-Richtlinie von 2013 geregelt. Schmidt forderte die Bundesregierung auf, die Richtlinie im Zuge der gesetzlichen Änderung des Asylverfahrens auch in Deutschland umzusetzen. Sie beklagte, dass in der jetzigen Debatte um schärfere Asylregeln die Belange von Menschen mit besonderem Schutzbedürfnis nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Die SPD-Politikerin wies etwa darauf hin, dass es nicht in allen Flüchtlingsunterkünften getrennte sanitäre Einrichtungen für Frauen und Männer gebe. Man müsse auch darauf achten, dass für Kinder Spielräume da seien und für Menschen mit Behinderung ausreichend Betreuung. Gerade bei behinderten Menschen müsse auch die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln gewährleistet sein.
Als ein Beispiel für besondere Schutzbedürftigkeit nannte Schmidt, dass eine schwangere Frau, die unmittelbar vor der Geburt ihres Kindes stehe, nicht mehr in eine andere Flüchtlingseinrichtung verlegt werden dürfe. Darauf müssten die Betreuer vor Ort achten.
Auch das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Bund, Länder und Kommunen dazu auf, im Jahr 2016 die Integration von Flüchtlingskindern stärker in den Fokus der Politik zu rücken. „Wir dürfen nicht nachlassen, die Integration von Flüchtlingskindern in unsere Gesellschaft voranzutreiben. Hierbei kommt Kitas, Schulen und dualer Ausbildung große Bedeutung zu, ebenso wie allen Vereinen, Initiativen und Projekten, die sich auf verschiedensten Wegen um ein gutes Ankommen der Flüchtlingskinder verdient machen“, so Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Nur gemeinsam schaffen wir nachhaltig ein respektvolles und an den Kinderrechten ausgerichtetes Miteinander.“
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es zur Integration von Flüchtlingskindern in den Kita-Alltag Erzieherinnen und Erzieher, die interkulturelle Kompetenzen und Diagnosefähigkeiten besitzen, um die Begabungen von Flüchtlingskindern besser zu erkennen und zu fördern. Darüber hinaus biete der Besuch einer Kindertageseinrichtung eine wichtige Abwechslung vom oftmals tristen und anregungsarmen Alltag in den Flüchtlingsheimen.
Das Recht auf Bildung und Ausbildung werde am besten durch eine umfassende Schulpflicht sichergestellt. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssten für Kinder aber tatsächlich zugänglich sein, also örtlich erreichbar. Dafür sei es unbedingt notwendig, dass entsprechende Ressourcen für Transport- und Lehrmittel zur Verfügung gestellt werden.
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