Cannabis: Eigenanbau statt Apotheke dpa, 08.07.2014 18:58 Uhr
Fünf chronisch kranke Patienten wollen Cannabis zu Therapiezwecken selbst anbauen und klagen vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen ein Verbot. Alle haben die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke zu erwerben und zu konsumieren. Der regelmäßige Kauf sei aber unerschwinglich, sagte der Anwalt eines Klägers zum Prozessbeginn. Die Kosten von monatlich 800 bis 1000 Euro – der Kläger verdiene netto 1500 Euro – übernehme die Krankenkasse nicht. Eine Therapie-Alternative gebe es aber nicht, wie die behandelnden Ärzte bescheinigten.
Der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser sagte, der Staat dürfe chronisch Kranken den Cannabis-Zugang nicht generell verbieten, wenn dies das einzige Mittel sei, das ihre Schmerzen lindere, und es keine Behandlungsalternative gebe. Die Frage streife grundsätzlich die auch politisch emotional geführte Debatte um eine Legalisierung bestimmter Drogen. In engen Grenzen könne in Ausnahmefällen eine Erlaubnis zur Eigenherstellung erteilt werden. Eine solche Genehmigung gab es bisher in Deutschland einem Gerichtssprecher zufolge noch nicht.
Vertreter des beklagten Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das die Anbau-Anträge abgelehnt hatte, sprachen von großen Risiken. Dass den Patienten Cannabis helfe, stehe außer Frage. Deshalb sei ihnen Erwerb und Konsum der Droge erlaubt worden. Es gehe aber nun um die Eigenproduktion großer Mengen von Betäubungsmitteln. Es sei möglich, dass sich die Kläger ein qualitativ fragwürdiges Arzneimittel herstellten. Unerwünschte Nebenwirkungen könnten auftreten. Eigenanbau sei zudem nicht mit internationalem Recht vereinbar.
Die fünf Männer sind überwiegend im mittleren Alter. Zwei von ihnen leiden an Multipler Sklerose, zwei an chronischen Schmerzen, einer unter anderem an ADHS. Alle haben eine lange Therapie hinter sich, nur Cannabis hilft ihnen. In den fünf Fällen will das Gericht am 22. Juli seine Entscheidung verkünden. Bisher hätten rund 270 Menschen in Deutschland eine Genehmigung für den Erwerb erhalten.
Laut BfArM müsste in einem der fünf verhandelten Fälle der Kläger rund 25 Hanfpflanzen gleichzeitig anbauen, um seinen Monatsbedarf von 100 Gramm Cannabis-Blüten zu decken. Die gelagerte Menge sei dann größer als der Bestand in einer Apotheke.
Die Pflanzen wolle er im Schlafzimmer seiner Zwei-Zimmer-Wohnung züchten, das aber mit einem Türschloss nur unzureichend vor Diebstahl gesichert sei. Für jede Pflanze müsse der Mann einen Wehrschutzschrank anschaffen. Die strikten Vorgaben für einen gewerblichen Anbau müssten auch hier angewendet werden.
Cannabis gilt als die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Zugleich wird Cannabis-Inhaltsstoffen eine schmerzlindernde und krampflösende Wirkung zugeschrieben. Der Anbau der Droge sei zwar verboten, erläuterte der Gerichtssprecher. Allerdings habe das Oberverwaltungsgericht in Münster erst im Juni entschieden, dass der Anbau zur Selbsttherapie im Einzelfall zulässig sei. Die Entscheidung darüber liege aber weiter bei der zuständigen Behörde – dem BfArM.