Bundestagspetition

Schmerzpatienten klagen über BTM-Formulare APOTHEKE ADHOC, 30.04.2012 18:47 Uhr

Berlin - 

Mit einer Petition kritisieren fast 400 Unterzeichner, dass es zu umständlich sei, Ausfuhrgenehmigungen für opiodhaltige Arzneimittel zu besorgen. Bislang müssen Schmerzpatienten vor einer Reise ins Ausland ein Formblatt von ihrem Arzt ausfüllen und von der zuständigen Landesbehörde beglaubigen lassen. Für die Beglaubigung werde eine Gebühr von fünf bis sechs Euro fällig. Damit würden Schmerzpatienten in ihrer Reisefreiheit eingeschränkt.

 

Schmerzpatienten würden durch das derzeitige Verfahren gleich doppelt benachteiligt, so der Petent: Zum einen sei der Weg zu Arzt und Behörde für die gesundheitlich stark eingeschränkten Patienten mit erheblichen Schmerzen verbunden. Zum anderen würden die Patienten durch die Gebühr auch in finanzieller Weise diskriminiert.

Außerdem wurde in der Petition kritisiert, dass die ausgestellte Bescheinigung lediglich 30 Tage gültig sei. Der Petent forderte eine Ausweitung der Ausfuhrgenehmigung auf mindestens sechs Monate, die Abschaffung der Gebühr und eine Gleichstellung von Schmerzpatienten im Rahmen der Reisefreiheit.

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat die Forderungen weitestgehend abgelehnt: Das kritisierte Verfahren sei im Interesse der Patienten, heißt es in der Begründung. So erhielten sie Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Auch an der 30-Tage-Regelung solle festgehalten werden. Auch sie sei zum Schutz der betroffenen Patienten: Da der längerfristigen Betäubungsmittelbehandlung eine schwerwiegende Erkrankung zugrunde liege, seien regelmäßige ärztliche Konsultationen nötig. Patienten sollten sich daher bei längeren Reisen auch im Ausland ärztlich betreuen lassen.

Das Beglaubigungsverfahren werde im jeweiligen Bundesland geregelt, so der Petitionsausschuss. Daher werde die Kritik, das Verfahren sei zu umständlich, nun an die zuständige Landesbehörde weitergeleitet.