Charité

Schmerzensgeld wegen Überdosis dpa, 27.07.2009 11:31 Uhr

Berlin - 

Nach dem möglicherweise auf eine Zytostatika-Überdosis zurückzuführenden Tod eines 15-jährigen Krebspatienten fordert die Anwältin der Mutter Schmerzensgeld von dem behandelnden Arzt der Berliner Charité. „Das war ein grober ärztlicher Behandlungsfehler“, sagte die Frankfurter Spezialistin für Arzthaftung, Michaela Bürgle. Zunächst wolle man sich außergerichtlich mit dem Mediziner einigen. Wenn das nicht zum Erfolg führe, werde man vor Gericht gehen. „Ich sehe dabei gute Aussichten für einen Erfolg“, sagte Bürgle. Der Arzt müsse nun beweisen, dass der Junge nicht an dem Behandlungsfehler gestorben sei. Ihre Kanzlei prüfe derzeit sämtliche Behandlungsunterlagen.

Zur Behandlung eines Hirntumors hatte ein Chirurg der Charité dem Jungen im vergangenen Herbst aus Versehen die hundertfache Dosis eines Zellgifts gespritzt. Der 15-Jährige aus Braunschweig fiel ins Koma und starb Ende Februar. Nach Angaben der Charité gab es jedoch zwischen dem Behandlungsfehler und dem Tod des Kindes keinen Zusammenhang. Das Kind sei an seiner rasch fortschreitenden Tumorerkrankung gestorben, sagte eine Charité-Sprecherin.