Schmerzensgeld vom Zahnarzt dpa, 24.12.2008 11:29 Uhr
Auch für Schmerzen beim Zahnarzt kann es unter Umständen Schmerzensgeld geben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor, über das die Fachzeitschrift OLG-Report berichtet. Voraussetzung ist dem Richterspruch zufolge, dass die Schmerzen auf einen grob fahrlässigen Behandlungsfehler des Mediziners zurückzuführen sind.
Mit seinem Urteil sprach das Gericht einer Patientin Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro zu. Der behandelnde Zahnarzt hatte bei der Entfernung eines Weisheitszahns eine irreversible Nervenschädigung im Lippenbereich verursacht. Die Klägerin hielt dem Arzt vor, sie nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt zu haben. Das OLG machte dem Arzt dagegen zum Vorwurf, vor dem Eingriff kein geeignetes Röntgenbild hergestellt und auch die medizinische Nachsorge nur unzureichend betrieben zu haben.