Schadenersatzklage

Arzt haftet nicht für jede Folgeerkrankung

, Uhr

Tritt nach einer Behandlung eine weitere Erkrankung auf, kann nicht unbedingt dem Arzt ein Vorwurf gemacht werden. Gibt es keinen nachweisbaren medizinischen Zusammenhang, haftet der behandelnde Mediziner nicht. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm. Der Patient kann dann keinen Schadenersatz verlangen.

In dem verhandelten Fall wurde der Prostatakrebs eines Patienten auf Anraten des Arztes mit einer medikamentösen Hormontherapie behandelt. Wenige Wochen nach Beginn der Behandlung verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Mannes. Im Krankenhaus stellte sich heraus, dass er an einer erheblichen Niereninsuffizienz litt.

Bei der sich anschließenden Behandlung entwickelte der Mann einen Diabetes mellitus und ist inzwischen dialysepflichtig. Unter Hinweis auf eine fehlerhafte Behandlung verlangte der Mann Schadenersatz.

Ohne Erfolg: Dem Mann sei durch die Behandlung des Arztes kein Schaden entstanden, befand das Gericht. Über alternative Möglichkeiten zur Behandlung des Prostatakrebses habe der Arzt ihn nicht aufklären müssen. Angesichts des aggressiven Tumors habe es keine Behandlungsalternativen gegeben, über die man hätte aufklären können. Ein Hinweis auf einen medizinischen Zusammenhang zwischen der medikamentösen Behandlung und der Nierenerkrankung gebe es nicht.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte