Ein lebensgefährlich erkrankter Patient, der im Krankenhaus fälschlicherweise als Simulant hingestellt wird, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Stirbt der Patient an seinem Leiden, geht dieser Anspruch gegen das Krankenhaus auf die Erben über.
Das OLG sprach damit den Erben eines gestorbenen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zu. Der damals 73 Jahre alte Patient war wegen einer Herzerkrankung ins Krankenhaus gebracht worden. Dort klagte er auch über Schmerzen im Bauch. Die Ärzte stellten diese Beschwerden jedoch als „psychisches Problem“ dar. Tatsächlich war bei dem Mann ein nicht bekanntes Magengeschwür durchgebrochen, wie eine Obduktion später ergab.
Das OLG erklärte, die Ärzte hätten sich zu leichtfertig über die Klagen des Patienten hinweggesetzt. Insbesondere hätte ein Fach-Chirurg den Mann untersuchen müssen. Für die erlittenen Schmerzen und Todesängste sei daher ein Schmerzensgeld gerechtfertigt.
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