Contergan-Skandal

Schadenersatz für Arzneimittelgesetz

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Im ersten Contergan-Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland haben die Richter dem Kläger keine großen Chancen eingeräumt. Die Klage sei zwar eine „interessante Materie“, so die Richter beim Auftakt vor dem Bonner Landgericht. Es sei aber schwierig, einen Anspruch daraus abzuleiten. Die Richter verwiesen auch auf eine mögliche Verjährung. Ein Urteil wird in vier Wochen erwartet.

Der 49-jährige Kläger, ein Rechtsanwalt aus Norderstedt bei Hamburg, verlangt vom Bund einen symbolischen Schadenersatz von 5001 Euro. Er wirft dem Staat Pflichtverletzungen vor. Deutschland habe viel zu spät ein Arzneimittelgesetz erlassen und damit gegen europäisches Recht verstoßen.

Bei entsprechender Kontrolle hätte dem Kläger zufolge der Zusammenhang zwischen Schlafmittel und embryonaler Schädigungen frühzeitig erkannt werden können. Er kritisiert zudem, dass mit der Gründung der Contergan-Stiftung 1972, die die Rentenansprüche der Opfer regelt, alle etwaigen Schadenersatzforderungen gegen den Contergan-Hersteller Grünenthal erloschen. Das sei eine „Enteignung“ der Opfer.

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