Pharmageld für den Pharmakritiker? Um Gotteswillen! Was sollte aus den Innovationsreports der Kassen, aus dem Medikamentenhandbuch von Warentest und aus den Apothekentests von NDR Markt werden, wenn sich ausgerechnet die Galionsfigur der Pillenskeptiker dem Verdacht der Einflussnahme aussetzte? Gerd Glaeske durfte sich nicht zum Büttel der Industrie machen lassen! Also wählte er den einzigen Weg, den ein Mann seines Formats in einer solchen heiklen Situation gehen kann: Er brachte das Geld zurück.
Glaeske hatte lange nachgedacht. Was hatte er sich schon zuschulden kommen lassen? Das Geld war ja längst auf dem Konto, als er davon erfuhr. Hätte er die Annahme verweigern sollen? Außerdem hatte er sich erst einmal informieren müssen, wer diese Neuraxpharm überhaupt ist. Generika, das sind doch die Guten! Und als er dann erfuhr, dass hinter dem Hersteller auch noch sein alter Bekannter Thomas Strüngmann steckte, da war die Sache abgemacht. Spende rein, Report raus. Musste ja niemand wissen.
Nur diese Reporterin von Radio Bremen, die nervte. Wollte unbedingt wissen, was es mit den 200.000 Euro auf sich hatte, die da anonym verbucht waren. Und dann hatte er sich um Kopf und Kragen geredet – genauso wie im Fernsehen sonst auch, nur dass er diesmal nicht der Gute war und dass diesmal nicht zu seinen Gunsten geschnitten wurde.
Nun gut. Das Geld war längst ausgegeben, was konnte er tun? In der Kaffeekasse des Instituts war auch nichts mehr, und Sat.1 hatte für den jüngsten Apothekentest bei Akte noch nicht überwiesen. So schlecht hatte er sich nicht mehr gefühlt, seit er sich mit Ulla Schmidt überworfen hatte. Schon dachte er darüber nach, eine Hypothek für sein Château in Frankreich aufzunehmen. Da kam ihm eine Idee.
Wen Glaeske angezapft hat, ist nicht bekannt. Jedenfalls stand der Professor am frühen Samstagmorgen mit einem prall gefüllten Geldsack in Langefeld vor der Hauptverwaltung von Neuraxpharm. Mitten in der Nacht war er losgefahren. Um sich die Zeit zu vertreiben, hatte er im Auto vor sich hin referiert, was aber ohne Kamera nur halb soviel Spaß machte. Und mit großer Geste die Brille absetzen konnte er am Steuer auch nicht.
Nur dass Wochenende war, daran hatte er in all der Hektik nicht gedacht. Nun stand er da allein auf weiter Flur – wobei das auch sein Gutes hatte: Immerhin saß auf der anderen Straßenseite die Firma Orthomol. Auf deren Produkte hatte er sich schon vor Jahren eingeschossen, nun fürchtete er kurzzeitig, dass zurückgeschossen würde. Allein: Es kam absolut niemand vorbei an diesem Morgen, weder auf der einen Straßenseite noch auf der anderen. Und so warf er den Sack irgendwann bei Neuraxpharm über den Zaun, setzte sich ans Steuer und fuhr weiter in Richtung Elsass.
Glaeske war übrigens nicht der Einzige, der in dieser Woche wegen Spenden in den Schlagzeilen stand: Abgeordnetenwatch hatte in den Verzeichnissen des Bundestags mehrere Großspenden zugunsten der FDP entdeckt, 450.000 Euro kamen demnach von Gründern der Helios-Gruppe. Empfehlen sich die Kliniken rechtzeitig als neue Kernklientel der Liberalen, die ja ihre Liebesbeziehung zu den Apothekern bekanntlich aufgegeben haben? Nach FDP-Chef Christian Lindner durfte dessen Vize Marie-Agnes Strack-Zimmermann noch einmal nachlegen: Das Ende der Preisbindung als Folge des EuGH-Urteils sei „keine Katastrophe“. Stattdessen sollte die Begrenzung des zulässigen Waren- und Dienstleistungssortiments fallen. Und ein Rx-Versandverbot sei „unsinnig“.
Ob unsinnig oder nicht wollte Dr. Morton Douglas nicht bewerten, machbar sei es aber wahrscheinlich. Für ein Gutachten im Auftrag des BVDAK in Person von Dr. Stefan Hartmann hatte Douglas die europarechtliche Brille aufgesetzt. Fazit: Weder wäre eine solche Maßnahme von vornherein angreifbar, noch müsste die EU eingebunden werden. Das spart Zeit, und auch darauf kommt es an: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bleiben nicht viel mehr als neun Sitzungswochen, um die Sache unter Dach und Fach zu bringen.
Die Erfolgsaussichten sieht die Allianz aus Grünen, Ökonomen und DocMorris naturgemäß anders. Ganz genau werde man hinsehen, was Gröhe da abliefern werde, hieß es unisono beim Stelldichein der Liberalisierer im Paul-Löbe-Haus. Und wenn die Apotheker nicht endlich Daten beibrächten, dann könnten sie sich auf etwas gefasst machen.
Ganz anders sieht Dr. Joachim Wüst die Lage: Der Rechtsanwalt und Steuerberater aus Köln findet, dass DocMorris & Co. erst einmal von der Versorgung ausgeschlossen gehören. Das EuGH-Urteil könnten sich die preisbrecherischen EU-Versender an den Hut stecken, solange sie ins deutsche Sozialrecht hinein operierten und als Partner des Rahmenvertrags abrechneten. Der sieht nämlich Regeln vor und außerdem dass jeder rausfliegt, der sich nicht an sie hält. Wer den Festpreis bricht und ihn trotzdem auf das Rezept druckt, der bescheißt gleich doppelt – Stichwort: Versicherungsbetrug. Und wenn die Kassenbosse dabei zusehen, machen sie sich der vorsätzlichen Untreue schuldig. Wüsts Fazit: „Die Apotheker haben die Chance, richtig Druck in den Kessel zu bringen.”
Das wäre doch ein Anfang. Bislang ist bei vielen Apotheken die Schockstarre allenfalls einem Gefühl der Hilflosigkeit gewichen. Wie auf der Schlachtbank fühlen sich viele Kollegen, auch weil ihre eigene Standesvertretung in dieser schwierigen Zeit einmal mehr mit sich selbst beschäftigt ist: Es wird gewählt. Nur die Apobank hat einen Tipp gegen den Versandhandel parat: In Ärztehäuser investieren!
So stürzten auch in dieser Woche wieder zwei Hiobsbotschaften auf den Berufsstand ein: DrEd kündigte an, seine Rezepte demnächst bei ausländischen Versandapotheken einlösen zu lassen. Auf diese Weise wollen die britischen Internetärzte das protektionistische Getue von Gröhe und Konsorten einfach umgehen – die AMG-Novelle wird zum Bumerang für die deutschen Apotheken.
Auch vom Bundesgerichtshof (BGH) haben die Apotheker offenbar nichts mehr zu erwarten. Mit der Freundschaftswerbung von DocMorris wollten sich die Richter in Karlsruhe nicht befassen. Die niederländische Versandapotheke hatte Kunden 10 Euro gewährt, wenn sie Bekannte dazu brachten, ein Rezept einzuschicken. Da Rx-Boni nach der bisherigen Rechtsauffassung unzulässig waren, sollten es auch Gutschriften für Dritte sein. Doch der BGH verwies den Fall nicht weiter ans Bundesverfassungsgericht (BVerfG), sondern zurück an die Vorinstanz, ohne inhaltlich auf die Zulässigkeit von Rx-Boni nach dem EuGH-Urteil einzugehen.
Und dann kam es noch dicker: In einem bislang weitgehend unbeachteten Verfahren haben die Richter dem Hilfsmittelversender Dr. Schweitzer den Erlass der Zuzahlung erlaubt. Aus Sicht der Richter ist die Eigenbeteiligung in diesem Bereich nicht mit der bei Arzneimitteln zu vergleichen. Um die Steuerungswirkung wiederherzustellen, müsste der Gesetzgeber die Vorgaben nachbessern. Solange wären Apotheken im Nachteil, da sie – anders als andere Hilfsmittelanbieter – durch ihre Berufsordnung an der Gewährung von Boni gehindert werden.
Aus den Fugen geraten ist die Welt auch im Bereich der Zytostatika-Versorgung. Soll man bei den Ausschreibungen der Kassen mitbieten? Wie soll man kalkulieren? Wo beginnt der rechtliche Graubereich, etwa was Haltbarkeiten und Lieferzeiten angeht? Wie begegnet man Ärzten, die ihren neuen Lieferanten skeptisch sehen? Alles kein Problem, befand die Vergabekammer des Bundes: Das würden Arzt und Apotheker schon untereinander regeln.
So lassen GWQ und DAK die Heilberufler mal machen. Zum 1. Dezember ging der erste bundesweite Zyto-Vertrag an den Start. Um Chaos wie bei anderen Kassen zu vermeiden, wurde zwei Dritteln der Partner noch eine Schonfrist bis zum 1. Januar eingeräumt.
Auf einen Partner müssen die Kassen aber verzichten, denn der sitzt in U-Haft: Der Apotheker aus Bottrop soll in großem Stil bei der Herstellung von Sterilrezepturen gepanscht haben, in mindestens 40.000 Fällen soll er bei Infusionen zur Krebsimmuntherapie gestreckt haben. Der Schaden für die Krankenkassen liegt bei 2,5 Millionen Euro, der Schaden für die Patienten ist nicht abzuschätzen.
Nicht gepfuscht, aber geschludert hat nach Angaben eines Journalisten eine Apotheke aus Heilbronn. Die soll eine Propranolol-Lösung in der falschen Konzentration hergestellt und sich dann nicht einmal ordentlich entschuldigt haben. „Also lieber Apotheker! Nehmen Sie den finalen Rettungsblick in ihr Programm auf! Was bei Buchstabendrehern hilft, wirkt garantiert auch bei fehlerhaften Medikamenten. Hier geht es schließlich um Menschenleben.“
Immerhin: In Berlin gibt es kaum Rezepturverweigerer. Und die Pharmazieräte wollen nicht nur TCM-Granulate sicherer machen, sondern auch die Offizin: Umbaumaßnahmen müssen, genauso wie Verträge, vorab angemeldet werden.
Das hätte womöglich einen Streit in Mecklenburg-Vorpommern verhindern können. Ein Kunde hatte bargeldlos im Notdienst bei einer Apotheke geklingelt, die zwar die benötigten Arzneimittel vorrätig hatte, aber kein tragbares EC-Gerät. Fragt die Apothekerin doch tatsächlich nach der PIN, entrüstete sich der Mann später in der Lokalzeitung. Schade, wenn Hilfe so falsch ankommt. Allen da draußen im Notdienst: Durchhalten! Und einen schönen 2. Advent.
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