Tanzunfall

Salsa endet blutig: Kein Schmerzensgeld

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Berlin -

Eine blutende Wunde, eine Schädelprellung und eine Kieferverletzung – so endete für eine Tänzerin ein Abend in einem Münchner Tanzlokal. Ein Herr hatte sich mit seiner Partnerin beim Salsa-Tanzen gedreht – und war bei einer Drehung namens Hook turn (Hakendrehung) mit erhobenem Ellbogen mit der Frau zusammengestoßen.

Auch wegen des schwierigen Heilungsprozesses verlangte die Geschädigte mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld und rund 4000 Euro Schadenersatz wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Landgericht München II wies die Klage nun ab.

Das Gericht sah es nicht als fahrlässiges Verhalten an, dass der Beklagte sich beim Tanzen gedreht und dabei den linken Arm hochgehoben hatte. „Die Durchführung einer üblichen Tanzfigur kann kein sorgfaltswidriges Verhalten darstellen“, beschied das Gericht rechtzeitig zum Beginn der Ballsaison. Dass der Tänzer sich regelwidrig oder besonders gefährdend verhalten hätte, hat die Beweisaufnahme nicht ergeben.

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