Gefahrstoffkennzeichnung

Salpetersäure: BfR will Totenkopf

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) setzt sich für eine schärfere Gefahrstoffkennzeichnung bei salpetersäurehaltigen Reinigungsmitteln ein. Grund sind gehäufte Meldungen von schweren Verletzungen beim Umgang mit solchen Produkten. Bislang muss Salpetersäure nach der GHS-Gefahrstoffkennzeichnung lediglich mit den Symbolen „brandfördernd“ und „ätzend“ gekennzeichnet werden. Die Entstehung nitroser Dämpfe wurde bislang nicht beachtet. Das BfR fordert nun das Totenkopf-Symbol.

Sobald Salpetersäure in Kontakt mit Metallen kommt, können gasförmige Stickoxide entstehen. Diese können die Atemwege reizen und innerhalb von 30 Stunden bis hin zu Lungenödem und Emphysem führen. Das BfR will durch die neue Einstufung den Handel mit den Produkten erschweren: Würde Salpetersäure die Gefährlichkeitseinstufung „akut toxisch der Kategorie I“ erhalten, müssten bereits 1-prozentige Produkte mit einem kindersicheren Verschluss versehen werden. Außerdem wäre die Selbstbedienung verboten, Käufer müssten ihre Sachkenntnis beim Erwerb nachweisen.

Bereits im Jahr 2010 hatte das BfR die Säure hinsichtlich ihrer gefährlichen Dämpfe neu beurteilt. In den Jahren 1999 bis 2010 waren insgesamt 134 Vergiftungsfälle bei den Giftinformationszentren gemeldet worden, darunter 30 Vergiftungen nach Einatmen der Säure-Dämpfe. Auch Kinder waren betroffen.

Daher hatte das Institut in seiner damaligen Stellungnahme Reinigungsmittel mit einer Konzentration von 20 bis 30 Prozent der Mineralsäure als ungeeignet für den Haushalt eingestuft. Nun soll die Europäische Behörde für Chemikaliensicherheit (ECHA) über die Kennzeichnung entscheiden.

 

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