Rauchverbot

Sachsen lockert Rauchverbot

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Das von CDU und FDP regierte Sachsen hat das allgemeine Rauchverbot in Gaststätten gelockert. Demnach ist das Rauchen künftig nicht nur in abgetrennten Nebenräumen erlaubt. Auch Betreiber von Einraum-Gaststätten oder -Spielhallen dürfen es ihren Gästen erlauben, sofern sie keine Minderjährigen hereinlassen.

Zulässig ist das Rauchen künftig auch in geschlossenen Gesellschaften, beschloss der Landtag in Dresden. Zudem dürfen an Berufsschulen im Freien Raucherzonen für Volljährige geschaffen werden. Vertreter der Opposition kritisierten vor allem die Ausnahmen für geschlossene Gesellschaften und Berufsschulen. Sie meldeten verfassungsrechtliche Bedenken an.

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