Saarland

Betrugsverdacht: Apotheker verweigert Salbe

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Berlin -

Die Vorgaben und Regeln, an die sich Apotheker halten müssen, sind für den Laien nur schwer nachvollziehbar. Aktuell berichtet die Saarbrücker Zeitung über eine Apotheke, die einer Frau nur eine Tube Salbe geben wollte, obwohl der Arzt ihr drei verordnet hatte. Der Apotheker hatte wegen eines handschriftlichen Zusatzes Betrug vermutet.

Eine Patientin hatte sich bei der Zeitung beschwert: Sie habe in der Hautklinik in Homburg ein handschriftliches Kassenrezept über drei Tuben der Wundsalbe Mirfulan (Zinkoxid/Harnstoff) erhalten. Als sie damit in eine Apotheke in Saarlouis gegangen sei, habe der Apotheker ihr aber lediglich eine Tube geben wollen.

„Der Apotheker argumentierte damit, ich könne das Rezept ja gefälscht haben, weil hinter dem Namen der Salbe, ebenfalls handschriftlich der Zusatz '3x' stehen würde, den auch ich hinzugefügt haben könnte“, erzählt sie der Saarbrücker Zeitung. Den Zusatz hätte der Arzt dem Apotheker zufolge mit seiner Unterschrift bestätigen müssen.

Die Frau ließ sich das Rezept zurückgeben und löste es in einer anderen Apotheke ein – wo sie nach eigenen Angaben ohne Nachfrage drei Tuben Salbe erhielt. Sie ärgert sich vor allem, dass sie des Betrugs verdächtigt wurde.

Carsten Wohlfeil, Geschäftsführer der Apothekerkammer des Saarlandes, erklärt, dass es oft zu Fälschungen durch handschriftliche Zusätze komme. Das Problem bei dem betroffenen Rezept: Die Kopfzeilen des Rezepts waren per Computer ausgefüllt, das verordnete Medikament und der Zusatz waren handschriftlich vermerkt. „Das ist sehr selten“, sagt Wohlfeil.

Er kann die Skepsis des Apothekers daher gut nachvollziehen. Wenn der Pharmazeut befürchte, dass das Rezept gefälscht sei, müsse er es nicht annehmen. Da der konkrete Fall aber bei der Kammer nicht bekannt ist, konnte nicht geklärt werden, warum die Apotheke nicht Rücksprache mit dem Arzt gehalten hatte.

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