Landtag

Saarland lockert Rauchverbot

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Nicht einmal ein Jahr nach dem Start des Rauchverbots in saarländischen Gaststätten und Restaurants hat der Landtag in Saarbrücken die Regelungen wieder gelockert. Künftig ist der Griff zur Zigarette in solchen Kneipen wieder erlaubt, die kleiner sind als 75 Quadratmeter und deren Wirt seine Gaststätte zur „Raucherkneipe“ erklärt. Zudem dürfen in den Räumen nur „kalte oder einfache warme Speisen“ angeboten werden. Allerdings untersagten die Parlamentarier mit den Stimmen der regierenden CDU und der FDP Kindern und Jugendlichen den Zutritt zu Raucherkneipen.

Bislang war im Saarland das Rauchen nur in inhabergeführten Eckkneipen erlaubt gewesen, in denen kein weiteres Personal beschäftigt war. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hatte diese Regel Anfang Dezember beanstandet und so die Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes nötig gemacht. Im kleinsten Flächenland der Republik gilt seit dem 15. Februar 2008 ein umfassendes Rauchverbot etwa in Restaurants, öffentlichen Gebäuden und auf Spielplätzen. In größeren Gaststätten haben die Betreiber aber die Möglichkeit, abgetrennte Raucherräume einzurichten.

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