Beschwerden gegen Meta und Netzagentur

Rx-Flohmarkt: FA schaltet Anwälte ein Katharina Brand, 17.09.2024 15:27 Uhr

Beschwerdeverfahren gegen Facebook/Meta: Über 280 Mitglieder dealen öffentlich mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf Facebook. Screenshot: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Nach wie vor wird auf Facebook in einer öffentlichen Gruppe mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gedealt. Die Freie Apothekerschaft (FA) ließ den Fall von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein aus Kiel überprüfen. Das Ergebnis: Es handelt sich um strafbares verbotenes Handeltreiben. Institutionen und Ämter sind informiert.

Die Rechtsanwälte kommen zu dem Schluss, dass der private Verkauf bestimmter Arzneimittel außerhalb von Apotheken gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) als verbotenes Handeltreiben einzustufen ist; das ist nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG strafbar. Der Verkauf von Medikamenten wie Trulicity, Ozempic oder Tilidin in einer Facebook-Gruppe verstößt zudem gegen § 48 Abs. 1 Satz 1 AMG und ist nach § 96 Nr. 13 AMG strafbewehrt.

Daraufhin hat die FA die Juristen beauftragt, Beschwerdeverfahren bei Facebook/Meta und der Bundesnetzagentur einzuleiten. Außerdem wurden das BfArM und die Bezirksregierung Detmold über die Verstöße informiert. Das BfArM bestätigte der FA den Verstoß gegen das Arzneimittelrecht.

Behörden zögern

Laut FA haben bislang weder die Bundesnetzagentur noch die Bezirksregierung Detmold Maßnahmen gegen Facebook oder Meta ergriffen. Meta erklärte lediglich, dass sie sich örtlich nicht zuständig fühlen. Trotz Erläuterungen, die die Zuständigkeit der Bezirksregierung aufgrund der Geschäftsstelle der FA in Bünde begründeten, hielt Detmold an der eigenen Unzuständigkeit fest. Die FA hat sich inzwischen an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz gewandt und hofft, dass dieses die notwendigen Schritte einleiten wird.

„Wir bedauern es sehr, dass die Behörden sich lieber mit formalen Zuständigkeitsfragen beschäftigen und offensichtlich rechtswidriges Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Medikamenten sehenden Auges in Kauf nehmen als die beantragten Maßnahmen zu ergreifen“, erklärt die erste FA-Vorsitzende, Daniela Hänel. „Obwohl das BfArM uns darin bestätigt hat, dass die Aktivitäten in der von uns angezeigten Facebook-Gruppe gegen geltendes Arzneimittelrecht verstoßen, hat sich noch keine Behörde mit den entscheidenden Sachfragen auseinandergesetzt. Tagtäglich werden in der Facebook-Gruppe verschreibungspflichtige Medikamente zwischen Privaten, teilweise auch Minderjährigen, veräußert. Dies ist der Grund dafür, dass wir uns entschieden haben, das BMG und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW einzuschalten.“