Urteil

Rohkost statt Insulin – Kind stirbt dpa, 11.02.2015 17:30 Uhr

Acht Monate auf Bewährung: Weil ein Paar aus Hannover seiner 4-jährigen Tochter zu wenig Insulin gab, starb das Mädchen. Die Eltern standen heute vor Gericht. Foto: APOTHEKE ADHOC
Hannover - 

Die vierjährige Sieghild starb, weil ihre Eltern ihr nicht genug Insulin gaben. Das Landgericht Hannover hat das Paar nun zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Eltern hatten bei der Behandlung ihrer Tochter auf obskure alternative Heilmethoden gesetzt.

Zu Bewährungsstrafen hat das Landgericht Hannover ein Elternpaar verurteilt, das seine diabeteskranke Tochter nicht ausreichend mit Insulin versorgt und dadurch den Tod der Vierjährigen verursacht hat. Der 32-Jährige und seine vier Jahre jüngere Frau erhielten am Mittwoch je acht Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung. Die Eltern müssen nicht ins Gefängnis, weil die Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Paar vorgeworfen, es habe sein Kind vom Insulin entwöhnen wollen und ihm stattdessen Rohkost gegeben. Laut Anklage sollen die Eltern die Hormongabe bewusst reduziert haben, weil sie an die Heilsvorstellungen der „Neuen Germanischen Medizin“ glaubten. Dahinter steht ein mehrfach verurteilter ehemaliger Arzt, mit dem die Mutter Kontakt hatte.

Dass man von diesem Arzt nicht viel halten könne, stehe außer Frage, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch. Es gebe aber keine Beweise dafür, dass die Eltern ihr Kind tatsächlich vom Insulin hätten entwöhnen wollen. Der Richter betonte, solange es um das eigene Leben gehe, sei es in Ordnung, alternative Heilmethoden auszuprobieren. „Sie können sich bei einem Kind aber nicht beliebig irrationalen Vorstellungen hingeben“, betonte er. „Sie hatten eine Pflicht zum Handeln.“

Das Paar habe es versäumt, die Therapie seiner Tochter vernünftig medizinisch begleiten zu lassen. „Aber dass sie liebende Eltern sind, die sich Sorgen gemacht haben, das stellt niemand in Frage.“

Die Eltern wuchsen laut Urteil im Neonazi-Milieu auf, ihre fünf Kinder tragen altdeutsche Namen. Die Mutter besuchte die von dem rechtsextremistischen Anwalt Jürgen Rieger geleitete „Artgemeinschaft“, der Vater war Mitglied in der 1994 verbotenen „Wiking-Jugend“, wie beide vor Gericht aussagten.