Das Robert Koch-Institut (RKI) hat von der Deutschen Telekom kostenlos anonymisierte Bewegungsdaten von Handy-Nutzern erhalten, damit es den Erfolg von Maßnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung einschätzen kann. „Die Daten zeigen uns, ob
insgesamt die Mobilität der Bevölkerung nachgelassen hat“, sagte RKI-Präsident Professor Dr. Lothar Wieler am Mittwoch in Berlin. „Es sind aggregierte, anonymisierte Daten und keine individuellen Daten“, betonte er.
Das RKI müsse beurteilen können, warum es Rückgänge oder Anstiege bei Infektionszahlen gibt. „Wenn wir sehen, dass die Menschen die Maßnahmen gar nicht umsetzen – und das sehen wir anhand dieser aggregierten Daten – dann sehen wir den Grund dafür, dass die Intervention, die wir wünschen, nicht erfolgreich ist“, erläuterte Wieler. Die Daten könne man sowieso kaufen, „wir kriegen sie nur diesmal umsonst“. Wieler ging davon aus, dass es wiederholte Lieferungen solcher Bewegungsdaten ans RKI geben wird.
Mit den Daten ließen sich „Bewegungsströme modellieren – bundesweit, auf Bundesland-Ebene sowie bis auf die Kreis-Gemeinde-Ebene heruntergebrochen“, sagte eine Telekom-Sprecherin dem Tagesspiegel, der zuerst über den Schritt berichtete.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält die Maßnahme in der gewählten Form für vertretbar. „Vor allem unter den aktuellen Umständen spricht nichts gegen die Weitergabe dieser Daten zum Zweck des Gesundheitsschutzes“, schrieb Kelber am Mittwoch bei Twitter. Es handele sich um Daten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichten. Aktuell werde in anderen Staaten während der Coronavirus-Pandemie der Datenschutz teilweise vernachlässigt. „In Deutschland sehe ich dafür keinen Grund, denn alle Lösungen lassen sich auch grundrechtskonform gestalten.“
Die Bundesregierung betonte, die Einführung einer flächendeckenden Handydaten-Auswertung sei in Deutschland nicht geplant. „Das Robert Koch-Institut begleitet erste wissenschaftliche Ansätze, die sich damit beschäftigen, wie Standortdaten zur Verfolgung von Infektionsketten eingesetzt werden können“, hieß es auf Anfrage.
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