„Zwei Todsünden als Apothekerin”

Rezeptfälschung: Apothekerin zu drei Jahren Haft verurteilt

, Uhr aktualisiert am 12.12.2022 15:22 Uhr
Berlin -

Wegen eines Betrugs mit gefälschten Rezepten im Wert von mehr als einer halben Million Euro muss eine Apothekerin aus Schwaben drei Jahre ins Gefängnis. Die 53-Jährige hatte in dem Prozess am Augsburger Landgericht zugegeben, dass sie 39 Rezepte hauptsächlich für ein sehr teures Schuppenflechte-Medikament selbst ausgestellt und eine gesetzliche Krankenkasse so geschädigt hatte.

In die Haftstrafe wird auch ein erst vor wenigen Monaten verkündetes Urteil gegen die Frau eingerechnet. Die Neu-Ulmer Apothekerin hatte verschreibungspflichtige Schmerzmittel illegal verkauft und war vom Amtsgericht deswegen bereits verurteilt worden.

Der Vorsitzende Richter Peter Grünes sagte daher bei der Urteilsbegründung am Montag, dass die Frau „zwei Todsünden als Apothekerin“ begangen habe - Arzneien ohne Rezept zu verkaufen und das Abrechnungssystem auszunutzen. Wie die Staatsanwaltschaft betonte er, dass die Angeklagte das Vertrauen in die korrekte Arbeit der Apotheker ausgenutzt habe. Für die Rezeptfälschungen hatte die Pharmazeutin Blankorezepte ihres Ehemannes, der Zahnarzt ist, ohne dessen Wissen manipuliert. Der Betrug fiel irgendwann bei der Krankenkasse auf, weil Zahnärzte normalerweise keine Spezialmedizin für Hautkrankheiten verschreiben. Zuvor hatte die Kasse bereits rund 517.000 Euro ausbezahlt.

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