Arzneimittelkriminalität

Rezeptfälscher im Copyshop

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Berlin -

Vor dem Berliner Landgericht muss sich erneut eine mutmaßliche Bande von Rezeptfälschern verantworten. Vier Männern wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung in 83 Fällen vorgeworfen. In einem Copyshop sollen sie falsche Rezepte ausgedruckt und sie in dutzenden Apotheken eingelöst haben. Laut Anklage haben sie so einen Schaden von über 8000 Euro verursacht.

Die Brüder Yasin (31) und Olcay A. (38) sowie Dennis E. (26) und Kevin-Marlon M. (30) sollen Mitglieder einer seit Jahren agierenden Bande sein, die auf Rezeptfälschungen spezialisiert ist. Bis auf M. sitzen alle Angeklagten seit vergangenem Dezember in Untersuchungshaft. Yasin A. soll mindestens seit April 2015 in einem Copyshop Rezepte „für ein bestimmtes schmerzstillendes Medikament“ ausgedruckt und mit einer gefälschten Arzt-Unterschrift versehen haben, so die Staatsanwaltschaft. Die Rezepte habe er später einlösen oder weiterverkaufen wollen.

Spätestens im März 2016 hätten sich dann Olcay A. und E. angeschlossen. Die drei sollen vorgehabt haben, sich mit dem Rezeptbetrug „eine dauerhafte Einnahmequelle zu erschließen“. Dazu haben sie sich laut Anklage eine bestimmte Krankenkasse ausgesucht, bei der die fiktiven Versicherten laut gefälschtem Rezept angeblich versichert waren, und seien dabei arbeitsteilig vorgegangen: Yasin A. war für die Herstellung der Rezepte zuständig gewesen, die anderen für die telefonische Vorbestellung der Medikamente, die Einlösung der Rezepte, Fahrdienste und ähnliches.

M. soll sich den dreien erst später abgeschlossen und lediglich Kurierdienste übernommen haben. Außerdem waren wohl weitere gesondert oder nicht weiter verfolgte Personen an den Taten beteiligt. Zu Prozessauftakt wurde lediglich die Anklage verlesen, Einlassungen der Angeklagten gab es nicht. Ob sie sich schuldig bekennen oder auf ihre Unschuld plädieren, müssen die nächsten Prozesstage zeigen. Bis Mitte März sind noch vier weitere angesetzt.

Der Fall findet im Schatten eines ungleich größeren Betrugsprozesses statt: Seit vergangener Woche steht eine Bande um den Apotheker Klaus H. vor Gericht, weil sie die Krankenkassen über einen Zeitraum von drei Jahren um über 2,5 Millionen Euro betrogen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen banden- und gewerbsmäßigen Betrug in 125 Fällen vor. H. und seine Lebensgefährtin Galya S., die als Kern der Bande gelten, waren zu Prozessauftakt umfassend geständig und zeigten sich reumütig. Sie belasteten jedoch einen anderen Apotheker sowie den Mitangeklagten Edin S. schwer. Von ihm seien die gefälschten Rezepte gekommen. Er habe sie jedoch nicht selbst gefälscht, sondern von einem unbekannten Dritten – dessen Identität die weiteren Angeklagten angeblich nicht kennen – anfertigen lassen. Gedruckt wurden sie laut Edin S. von einer ebenfalls unbekannten Mitarbeiterin der Charité in Berlin.

Zwischen 2013 und 2016 sollen die Beschuldigten diese Rezepte dann von größtenteils noch unbekannten Mittätern in dutzenden Apotheken in Berlin gegen die verschriebenen Medikamente eingetauscht haben. Damit sollen sie dann zu zwei eingeweihten Apothekern mit Großhandelslizenz gegangen sein. Klaus H. und Glaya S. wirft die Staatsanwaltschaft dazu noch versuchten schweren Raub in Tateinheit mit Körperverletzung vor. Denn als es zu internen Streitigkeiten kam, hatte Galya S. zwei tschetschenische Schläger engagiert, die Edin S. die Beine brechen und ihm das Telefon klauen sollten. Galya S. gestand die Tat, beteuerte jedoch, dass Klaus H. davon nicht sgewusst habe.

Außerdem stehen ebenfalls seit vergangener Woche eine 67 Jahre alte Pharmazeutin aus Berlin und ein ehemaliger Oberarzt der Charité vor Gericht. Ihnen wird besonders schwere Bestechung und Bestechlichkeit in 14 Fällen vorgeworfen. Der Onkologe soll der Zyto-Apothekerin über Jahre Rezepte zugewiesen und als Gegenleistung von ihr elektronische Geräte für seine Ambulanz erhalten haben. Beide weisen den Vorwurf der Korruption zurück. Die Frau habe die Geräte aus persönlichen Gründen gespendet und dafür keine Gegenleistung erhalten. Der Arzt gab zu, rechtswidrig Spendenbescheinigungen ausgestellt zu haben, weil er nicht gewusst habe, dass er dazu nicht berechtigt ist. Er habe aber in guter Absicht gehandelt, keine Gegenleistungen an die Apothekerin erbracht und sich niemals persönlich bereichert.

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