Abrechnungsbetrug

Rezepte gefälscht, Approbation weg APOTHEKE ADHOC, 09.05.2012 18:25 Uhr

Berlin - 

Weil eine Apothekerin bei Rezepten für sich und ihre Kinder gefälscht hat, verliert sie ihre Approbation. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat die Klage gegen den Entzug der Berufserlaubnis abgewiesen und diesen damit bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Pharmazeutin wurde zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Laut Gericht hatte die Apothekerin von Februar 2002 bis Mai 2003 insgesamt 59 Rezepte gefälscht, die für sie oder ihre Kinder ausgestellt worden waren. Dabei hatte die Pharmazeutin die Menge der verschriebenen Arzneimittel oder deren Dosierung erhöht. Auch die Preise lagen laut Gericht teilweise deutlich über dem empfohlenen Verkaufspreis. Außerdem hatte sie Arzneimittel auf den Verordnungen ergänzt. Der betroffenen Krankenkasse sei so ein Schaden von 22.780 Euro entstanden.

Die Apothekerin argumentierte, dass sie sich und ihren Kindern lediglich Arztbesuche ersparen wollte. Der Widerruf der Approbation ist ihrer Meinung nach übertrieben: Denn die Tätigkeit des Apothekers sei in den vergangenen Jahren eher kaufmännisch geworden. Daher sei durch ihr Vergehen das öffentliche Vertrauen in den Berufsstand nicht beschädigt worden.

Das Gericht sieht das jedoch anders: So habe die Apothekerin nicht nur das Vertrauen der Kasse ausgenutzt, sondern auch gegen die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verstoßen. Demnach sei einem Apotheker lediglich die Abgabe, nicht jedoch das Verschreiben von Arzneimitteln erlaubt. Durch Änderung der Menge der verschriebenen Arzneimittel habe sich die Apothekerin selbst ein Rx-Arzneimittel ohne Rezept abgegeben. Außerdem müsse sie als Apothekerin ein Rezept auf Fälschungen überprüfen und die Abgabe gegebenenfalls verweigern.