Das Amtsgericht Tübingen hat zwei Rezeptbetrüger zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Die Männer hatten in einer Tübinger Apotheke Rezepte für HIV-Medikamente eingereicht. Statt der Präparate hatten sie aber Bargeld erhalten. Der Apotheker soll die Rezepte trotzdem mit der AOK Baden-Württemberg verrechnet haben. Der Kasse soll so ein Schaden von mehr als 35.000 Euro entstanden sein. Der Apotheker war allerdings noch vor Zustellung der Anklage verstorben. Der Abrechnungsbetrug war im Januar aufgeflogen.
Der erste verurteilte Rezeptbetrüger hatte von Oktober bis Februar 2011 insgesamt 17 Rezepte in der Apotheke abgegeben. Die Arzneimittel seien ordnungsgemäß von Ärzten verordnet worden, sagte ein Gerichtssprecher.
Der zweite Täter hatte von März bis Juni 2011 fünf Rezepte eingereicht. Auch er hatte die Medikamente nie erhalten. Der Apotheker soll einen Großteil des Geldes für sich behalten haben. Die Richter sahen die Schuld des Apothekers als erwiesen an.
Die beiden Betrüger wurden zu zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, wobei in einem Fall weitere Straftatbestände berücksichtigt wurden. Drei weitere Männer wurden wegen Beihilfe zu jeweils neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nur teilweise rechtskräftig, da die Mittäter, die den Komplizen des Apothekers die Rezepte geliefert hatten, Rechtsmittel eingelegt haben.
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