Blankorezepte: 38 Monate Haft für Apotheker APOTHEKE ADHOC, 22.04.2017 08:15 Uhr
Um mehr als eine Million Euro hat ein Apotheker die Krankenkassen mit falschen Abrechnungen betrogen. Das sah das Landgericht Frankfurt als erwiesen an und verurteilte den 60-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Seine Komplizin, eine Sprechstundenhilfe, erhielt eine Bewährungsstrafe.
Der Anklage zufolge reichte der Apotheker vielfach manipulierte Rezepte über teure Medikamente zur Abrechnung ein, obwohl er die Arzneimittel gar nicht an die Patienten abgegeben hatte. Die Rezepte stammten nach den Ermittlungen von einer Sprechstundenhilfe. Sie hatte einen Arztstempel und Blanko-Belege an ihrem Arbeitsplatz in einer Frankfurter Klinik mitgehen lassen. Insgesamt 545 gefälschte Rezepte soll sie an den Apotheker weiterverkauft haben. Dafür wurde die 53-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und 300 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt.
Der Apotheker habe die Präparate zwischen Januar 2008 und Dezember 2011 mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Anklage sprach von gewerbsmäßigem Betrug in mindestens 40 Fällen. Der Schaden zu Lasten der Krankenkassen beläuft sich auf rund 1,1 Millionen Euro.
Die Ermittlungen wurden ab Juni 2011 zunächst von der Staatsanwaltschaft Frankfurt geführt; später übernahm die Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen die Untersuchungen. Verordnet waren laut Generalstaatsanwaltschaft Actisorb, Advagraf, Apidra, Atacand, Betaferon, Cellcept, Certican, Clexane, Codiovan, Effentora, Femara, Fiblaferon, Fumaderm, Gabapentin, Glivec, Humalog, Humira, Inegy, Keppra, Lantus, Palladon, Plavix, Prograf, Rapamune, Rebif, Reminyl, Risperdal, Sandimmun, Seroquel, Sifrol, Spiriva, Symbicort, Viani, Viraed, Zeffix und Zyprexa.
Bei der Untersuchung kamen die Ermittler laut Anklage dem Apotheker zudem noch bei anderen, ähnlichen Schwindeleien auf die Schliche. Der Gesamtschaden zum Nachteil gesetzlicher Krankenkassen belaufe sich auf rund eine Million Euro. Der Prozess soll vor dem Landgericht Frankfurt stattfinden. Die Apotheke existiert noch, befindet sich aber unter neuer Leitung.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Hessen unterhält seit 2009 eine „Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen“. Schon Einzelne könnten den gesamten Berufsstand in Verruf bringen. Gerade weil aber schon wenige Akteure einen großen Schaden anrichten können, ist es so wichtig, gegen sie vorzugehen“, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Badle im vergangenen Jahr.
„Unsere Arbeit dient maßgeblich dem Schutz des Vertrauens in den Beruf und damit den Interessen der Apotheker“, sagt Badle. „Wir haben einen guten Kontakt zur Apothekerkammer in Hessen und stehen gemeinsam im Dienst der ehrlichen Apotheker.“ In den von der Zentralstelle bearbeiteten Ermittlungsverfahren sind im vergangenen Jahr insgesamt 3,5 Millionen Euro unrechtmäßige Gewinne abgeschöpft worden.