Contergan-Entschädigung

Rentenerhöhung für Contergan-Opfer dpa/APOTHEKE ADHOC, 04.04.2008 10:30 Uhr

London - 

Die Bundesregierung will die monatlichen Renten für Contergan-Opfer anpassen. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes sieht eine Erhöhung um fünf Prozent ab dem 1. Juli 2008 vor. Damit, so heißt es in der Begründung, entspreche man dem Auftrag des Deutschen Bundestages, die Renten an die Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes anzupassen.

Gestern hatte eine Gruppe von Contergan-Geschädigten vor der deutschen Botschaft in London protestiert und eine bessere Wiedergutmachung für die erlittenen Leiden gefordert. „Neben dem Gedenken an die annähernd 5000 Toten der Contergan-Katastrophe erheben wir die Forderung nach einem Schadensausgleich, der den Überlebenden endlich ein Dasein in Würde und Selbstbestimmung garantiert“, hieß es in einer Erklärung der International Contergan Thalidomide Alliance (ICTA).

Ähnliche Demonstrationen fanden am selben Tag vor den Botschaften Spaniens, Italiens und Kanadas statt, wo 1957 ebenfalls das schwere Fehlbildungen bei Neugeborenen verursachende Schlafmittel Contergan der Aachener Pharmafirma Grünenthal mit dem Wirkstoff Thalidomid vertrieben wurde. Die Bundesrepublik trage jedoch besondere Verantwortung, da sie das Land sei, in dem der Verursacher des Contergan-Skandals seinen Hauptsitz hat, erklärte ein Sprecher der ICTA.

Erst kürzlich hatte der Bundesverband Contergan-Geschädigter gemeldet, dass ein Treffen zu Entschädigungs-Verhandlungen mit der Finanzspitze von Grünenthal ohne Ergebnis beendet worden war. Durch das Schlafmittel waren weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt gekommen. Die Grünenthal GmbH hatte sich verpflichtet, 110 Millionen Mark (rund 56 Millionen Euro) in eine 1971 gegründete Stiftung einzuzahlen. Der Bund zahlte 100 Millionen Mark ein. Die letzte Rentenerhöhung für Contergan-Opfer erfolgte zum 1. Juli 2004.