Religionsfreiheit

Ärzte kritisieren Beschneidungsgesetz

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Ein Jahr nach der Verabschiedung des Beschneidungsgesetzes haben Vertreter von Ärzteverbänden und NGOs eine negative Bilanz gezogen. Das Gesetz verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz zwischen Mädchen und Jungen, sagte Irmingard Schewe-Gerigk von „Terre de Femmes“. „Was bei Mädchen verboten ist, darf bei Jungen nicht erlaubt sein.“ Wie weibliche Genitalverstümmelung verstoße auch die Beschneidung bei Jungen gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Im vergangenen Dezember hatte der Bundestag nach monatelangen hitzigen Debatten das Beschneidungsgesetz beschlossen. Demnach blieb die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen in Deutschland erlaubt – vorausgesetzt, der Eingriff werde „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt“. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, dürfen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff machen, sondern auch ausgebildete Beschneider.

Vertreter von Ärzteverbänden kritisierten diesen Punkt. Es sei ein hochpräsizer Eingriff, der an ärztliches Expertenwissen geknüpft sein müsse, sagte Dr. Ulrich Fegeler vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Außerdem erfolgten die Eingriffe nicht zwangsläufig schmerzfrei. Das sei grausam und ethisch nicht vertretbar, sagte Professor Dr. Manfred Gahr, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin.

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