Kontrazeptiva

Regress für „Pille“ gegen Akne

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Ein Arzt, der ein Kontrazeptivum nur zur Behandlung von Akne verordnet hat, muss der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) die Kosten erstatten. Dies hat das Sozialgericht in Düsseldorf entschieden. Die Anti-Baby-Pille sei ein Verhütungs- und kein Arzneimittel. Den Einwand des Frauenarztes, er habe damit Hautprobleme wirksam und kostengünstig behandelt, ließ das Gericht nicht gelten. Dafür sei das Mittel nicht zugelassen. Lediglich für Versicherte bis 19 Jahren dürfe die Pille frei verordnet werden. Der Arzt müsse daher Schadenersatz leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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