Nichtraucherschutz

Rauchfreie Kneipen im Saarland

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Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken hat den geplanten strikten Nichtraucherschutz in saarländischen Gaststätten als verfassungskonform beurteilt. Die Übergangsregelung für besonders betroffene Gastwirte sei ausreichend, entschied das Gericht. Nach dem Gesetz der schwarz-gelb-grünen Landesregierung darf von Dezember an in keiner Gaststätte an der Saar mehr gequalmt werden.

Ursprünglich sollte die Neuregelung schon ab Juli 2010 gelten. Sie war jedoch wegen des Gerichtsverfahrens ausgesetzt worden. Geklagt hatten mehrere Gastwirte, die durch die Regelung ihre Existenz bedroht sehen.

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